Nordseeschützer wollen »Nachhaltigkeit« auf dem Meer
Zielkonflikte bei Schifffahrt und Fischerei befürchtet / Neue Naturschutzgebiete geplant
(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Von der Öffentlichkeit beinahe unbemerkt, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit das Verfahren für die Ausweisung umfangreicher Naturschutzgebiete in der Nordsee, aber auch der Ostsee eingeleitet. Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat sich mit den drei Planungen für die Nordsee befasst und zeigt sich beunruhigt. Schiffsautobahnen und Windfarmen passen aus Sicht der SDN nicht ins Bild von Naturschutzgebieten.
Für die geplanten Naturschutzgebiete »Borkum Riffgrund« (NSGBRgV) und »Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht« (NSGSylV) besteht hinsichtlich des Naturschutzvorrangs ein Zielkonflikt mit Vorrangflächen für die Schifffahrt und die Windkraftnutzung, so der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Der Raumordnungsplan sieht für beide Gebiete Vorrangflächen für die Schifffahrt vor. Im Fall »Borkum Riffgrund« handelt es sich um die bedeutendste Schifffahrtslinie für die Ansteuerung der deutschen Häfen Hamburg, Bremen und Wilhelmshaven, die nicht nur der Raumordnungsplan als Vorranggebiet für die Schifffahrt ausweist, sondern die auch nach internationalem Recht als Verkehrstrennungsgebiet gleichsam als Schiffsautobahn ausgewiesen ist. Neben dem Vorrang für die Schifffahrt ist innerhalb der Fläche für das Naturschutzgebiet »Borkum Riffgrund« eine Fläche mit Vorrang für die Windkraftnutzung ausgewiesen. Unterschiedliche »Vorränge« auf ein und derselben Fläche schließen sich aus. Die Festlegung des Vorranges für den Naturschutz führt dazu, dass Schifffahrt und Windkraft sich den Zielen des Naturschutzes anpassen müssen. Das könne nicht hingenommen werden, da hier die Schifffahrt und die wirtschaftlichen Belange der Küste langfristig eingeschränkt werden können, unterstreicht die SDN.
Auch für die Fischerei sieht die SDN neue Probleme. Die Freizeitfischerei werde verboten, obwohl die Entnahme von Fisch vernachlässigt werden kann. Die gewerbliche Fischerei ist von den Verboten ausgenommen. Die Forderung nach Natürlichkeit der Bestandsdichte und arttypischer Altersstruktur sowie nach Störungsfreiheit kann von der Fischerei aber nicht eingehalten werden. Auch die nachhaltige Entnahme von Fisch führt immer zu einer Veränderung und Anpassung des Ökosystems auf einem neuen Niveau. Nachhaltig ist nicht Natürlichkeit. Für die Fischerei sind Einschränkungen zu befürchten, die sich nicht an Nachhaltigkeit, sondern an Natürlichkeit orientieren. Die vorgeschriebenen Bewirtschaftungs- oder Managementpläne müssen das Ziel der Natürlichkeit der Individuenzahl, der Altersstruktur und der Artenzusammensetzung erreichen. Die Regelungskompetenz liege bei der Europäischen Union. Einschränkungen der Nutzung über das Maß der Nachhaltigkeit müssen befürchtet werden. »Einerseits Naturschutz vor den europäischen Küsten und andererseits Fortsetzung des Raubbaues in fernen Meeren wäre eine fatale Entscheidung«, moniert die SDN. Der kommunale Umweltverband fordert, die Naturschutzgebiets-Verordnungen am Ziel der Nachhaltigkeit anzupassen.
Dieser Text im PDF-Format: PM 16-02-18 Naturschutzgebiete Nordsee