»Deutsche Küstenwache« auf Bundesebene ohne Grundgesetzänderung möglich
(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Angesichts der Diskussion und politischen Vorschläge über die derzeitige Sicherheitslage in Deutschland fordert die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), die Sicherheitsstruktur auf den Meeren von Nord- und Ostsee in die Debatte einzubeziehen. Wenn es für Frau Bundeskanzlerin Merkel und Frau Ministerin von der Leyen »jetzt an der Zeit« sei, bei Übungen für terroristische Großlagen unter Führung der Polizei auch die Bundeswehr einzubinden, dann frage sich der Umweltverband allerdings, warum die Zusammenfassung der schwimmenden Kräfte von Bund und Ländern in einer »Deutschen Küstenwache« nicht möglich sei.
Damit wiederholt die SDN ihre seit 1990 erhobene Forderung nach einer monokratisch geführten Sicherheitsstruktur für die Nord- und Ostsee. Es »sei es jetzt an der Zeit«, die auf See tätigen Bundesbehörden (Verkehr, Bundespolizei, Wasserzoll und Fischereiaufsicht) mit dem am schifffahrtspolizeilichen Vollzug beteiligten Personal und Material durch einen Kabinettsbeschluss in einer »Deutschen Küstenwache« unter einheitlicher Führung zusammenzufassen. »Das ist, im Gegensatz zum Einsatz der Bundeswehr, ohne Grundgesetzänderung möglich«, verdeutlicht ein Verbandssprecher. Bei einer späteren Beteiligung der Küstenländer als gleichberechtige Partner müsste möglicherweise eine Grundgesetzänderung erfolgen oder ein Staatsvertrag mit den Ländern abgeschlossen werden.
Die SDN unterstreicht, dass derzeit auf den Meeren noch keine sicherheitsrelevanten Probleme vorhanden seien, aber das könne sich angesichts der Ereignisse in Europa auch schnell ändern. Die nötigen politischen Entscheidungen sollten daher jetzt getroffen werden. Nach Meinung der SDN sind die Bundestagsabgeordneten der norddeutschen Küstenländer gefordert, diesen Prozess zu initiieren. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass seitens der Verwaltungen keine Aktivitäten entwickelt worden waren, Abgeordnete hätten häufig wegen der angeblich »nicht politisch umsetzbaren Grundgesetzänderung« ihre Aktivitäten in Richtung Küstenwache wieder aufgegeben. Wenn nunmehr die Bundeskanzlerin die Lage als einen »Krieg mit der IS« beschreibt, sollten die Sicherheitsstrukturen bezüglich äußerer und innerer Sicherheit auch auf den Meeren angepasst werden. Das vorhandene Havariekommando in Cuxhaven sei ein wichtiger Baustein und müsse dabei mit einbezogen werden, meint die SDN.
Dieser Beitrag im PDF-Format: 16-08-02 SDN fordert neue Bewertung beim Meeresschutz