Besserer Küstenschutz für Schleswig-Holsteins Nordsee-Küsten

Schutzgemeinschaft SDN fordert Beachtung jahrhundertealter lokaler Küstenschutzerfahrung

Nordseeküste/Varel. Aktuell befasst sich Schleswig-Holsteins Landeskabinett mit der Fortschreibung des aus dem Jahr 2012 stammenden Generalplans Küstenschutz. „In diesem Rahmen ist es uns besonders wichtig, dass bei einer so wichtigen Sache nicht auf die über Jahrhunderte gewachsene Kompetenz der örtlichen Bevölkerung in Sachen Küstenschutz verzichtet werden kann”, appeliert Ulrich Birstein, erster stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN), an die im fernen Kiel sitzenden Planer. Zumal die Küstenbewohner immer schon einen Blick sowohl auf ihre eigene Sicherheit als auch für die Natur mit ihren Besonderheiten und Gesetzen gehabt hätten. Die Bedrohung ihres Lebensraumes existiere nämlich nicht erst seit dem neuzeitlich befürchteten Meeresspiegelanstieg, sondern schon seit 10.000 Jahren.

Unverständlich erscheint es Birstein, dass die Planer der Landesregierung scheinbar aus Gründen des Wattflächenschutzes über zwei Drittel der Deichhöhe wegen seiner platzsparenden steilen Böschung mit Steindeckwerk zubauen wollen. Das erwecke aus seiner Sicht den Eindruck eines Rückschritts zu spätmittelalterlichen Stackdeichen mit steilen Holzwänden. „Bei der Darstellung des sogenannten „Klimadeiches“ wiederholen wir die Ablehnung der überhöhten, unästhetischen, gefährlichen und aufwändigen Steinböschung“, stellt der stellvertretende SDN-Vorsitzende klar. Die betroffene Bevölkerung hingegen würde eher einen möglichst harmonischen Übergang vom Deich zum Vorland und zum Watt befürworten, ist er sicher. Zumal die traditionellen Verfahren der Landgewinnung als Deichvorland sowohl für die Entschärfung der zerstörerischen Wellenenergie äußerst hilfreich seien als auch Raum für sehr artenreiche Lebensräume bilden würden. „Und die geplanten Steinwälle tun das nicht.“

Insbesondere sei dabei auch der touristische Wert der Küste mit zu bedenken, denn der Küstenlebensraum wäre für seine Menschen seit je her besonders wertvoll. Somit stelle sich die Frage, ob gesamtökologisch der Schutz von Wattfläche ausreichend abgewogen werde mit dem Eingriff des Steinbruchs, des Steintransportes über weite Strecken und der Herstellung einer „Totfläche“ am Deichfuß. Und letztlich, wäre das Opfern von Wattfläche für eine breitere Deichbasis nicht doch der geringere Eingriff gegen die Küstennatur? „Die gleichwertige Abwägung aller Nutzungsansprüche muss auch in Zukunft weiterhin möglich sein“, sieht Ulrich Birstein als uneingeschränkte Notwendigkeit. Zudem fände er es für Schleswig-Holstein auch dringend geboten, den Küstenschutz als Teil der regionalen Selbstverwaltung zu verstehen und damit eine erkennbar größere Nähe zur betroffenen Bevölkerung zu halten. „Vielleicht ähnlich wie in Niedersachsen,“ regt er an, „wo Deichverbände für Planung und Durchführung des Küstenschutzes praktisch verantwortlich sind.”

In jedem Falle aber bestehe das Interesse der Küste an einer möglichst baldigen Ertüchtigung der Deiche und das die auch durch aufwendigen Materialtransport beeinflusste Mehrjährigkeit von Deichverstärkungsarbeiten nicht zu Sicherheitseinbußen in der Sturmflutsaison führen dürften. „Ein alle zehn Jahre festzuschreibender Generalplan „Küstenschutz“ sollte zudem auch die Bedeutung einer zweiten Deichlinie im Katastrophenfall des Versagens der ersten Deichlinie mit in Betracht ziehen“, gibt der stellvertretende SDN-Vorsitzende den Planern mit auf ihren Weg.

Mit freundlicher Bitte um Veröffentlichung,

SDN Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V.

– Pressestelle –

Peter Andryszak

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Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN)

ist ein überregionaler und gemeinnütziger Umweltschutz-Dachverband, der 1973 ins Leben gerufen wurde und sich seitdem sachlich-fachlich und partei-übergreifend für den Schutz der Nordsee als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum engagiert. Sie dient rund 200 Kommunen, Landkreisen, Naturschutzvereinen, Instituten, Verbänden und Einzelmitgliedern als Sprachrohr. Gemeinsames Ziel: die Eigenarten und Schönheiten der Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen zu schützen und Probleme des Nordseeschutzes einer Lösung zuzuführen.

Einige Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, bei denen die SDN als Lobbyverband die Belange der Küste vertreten hat und die inzwischen als weitgehend abgearbeitet gelten dürften, sind die Dünnsäure-, Abfall-, und Klärschlammverklappung, die Anschaffung moderner Notschlepper, das Notschleppkonzept, Antifouling, Luftüberwachung, Ballastwasser, Tankreinigung, MARPOL I bis IV, u.a.m.

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Nachweislich sinnvolle Befahrensregeln für das Wattenmeer

Schutzgemeinschaft SDN fordert Einbindung aller Nutzer und Anlieger bei weiterer Planung

Wattenmeer/Varel. „Es ist nach über 25 Jahren nun wirklich an der Zeit, die Regeln zum Befahren des Wattenmeeres vor unserer Küste den aktuellen Bedingungen und Umständen entsprechend anzupassen”, begrüßt Ulrich Birstein, erster stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN) den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV). Das Wattenmeer – und somit der Nationalpark – sei ein Schutzgebiet von internationalem Rang und hier müsse versucht werden, Störungen so weit wie möglich zu vermeiden. Gleichwohl, so Birstein in einer vom BMVI angefragten Stellungnahme, gelte es aber auch die berechtigten Interessen des Tourismus, der Wirtschaft, der Fischerei, der Freizeitgestaltung und des Küstenschutzes zu berücksichtigen.

Als eines seiner ersten Kritikpunkte regt Birstein an, das gerade eine solche von vielen verschiedenen Mitgliedern der Bevölkerung zu lesende und zu verstehende wie zu befolgende Verordnung sprachlich dem Empfängerhorizont angepasst und damit leicht verständlich sein sollte. Zudem sollte die neue Verordnung (VO) auch konkrete Informationen darüber enthalten, was, wo, wann und wie erlaubt bzw. verboten ist und welches Schutzziel damit jeweils verfolgt wird. In Sachen verschiedener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Befahrensregeln erwartet Birstein auch zukünftig entsprechende Absprachen mit der gewerblichen Schifffahrt, der Fischerei, der Sportbootschifffahrt und den Nationalparkbehörden sowie den örtlichen Naturschutzverbänden.

Folgerichtig findet der stellvertretende SDN-Vorsitzende jedoch, in Anbetracht des Vorrangs der gewerblichen Schifffahrt, die Fahrwasser Elbe, Jade, Emsmündung sowie das Verkehrstrennungsgebiet “Terschelling German Bight“ aus dem Geltungsbereich der VO herauszunehmen. Als notwendig erachtet er es auch, das Befahren des Nationalparks mit bestimmten durch Maschinenkraft angetriebenen Wasserfahrzeugen wie Luftkissenfahrzeuge, motorisierte Wassersportgeräte wie Zugboote generell zu verbieten und für sie bestenfalls, ähnlich dem Kitesurfen, begrenzte Areale konkret auszuweisen.

Als problematisch erweise sich aber, das sich ein Kitesurfer aus dem jetzigen Entwurf der VO einen Rechtsanspruch auf Ausübung seines Sports ableiten könne, was mit dem Badebetrieb zu erheblichen Konflikten führen könne, wo es an einer klaren Abgrenzung der entsprechenden Gebiete mangele. „Wir schlagen daher vor“, so Ulrich Birstein, „auf die Ausweisung der Kitegebiete zu verzichten und stattdessen den örtlichen Ordnungsbehörden die Zuständigkeit für die Ausweisung von Kitegebieten zu übertragen.“ Allerdings sollte dabei auf das Kitegebiet im nördlichen Eiderstedt bei Westerhever ganz verzichtet werden, da es zu nah am besonderen Schutzgebiet und Liegeplätzen von Seehunden läge.

„Wir begrüßen die Absicht, die neue Befahrensverordnung im Jahre 2031 zu evaluieren,“ mahnt der stellvertretende SDN-Vorsitzende. Allerdings müsse dabei zwingend nach den Regeln der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vorgegangen werden. „Nur so lassen sich Erfolg und Zweckmäßigkeit einzelner Schutzbestimmungen auch nachweisen und sachgerecht unter Beteiligung aller Nutzer und Anlieger sowie sonstigen Stakeholder sinnvoll anpassen.“

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Die menschliche Verantwortung am Beispiel der Schweinswale

Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN fordert prioritäre Beachtung der Rechte anderer Lebensformen sowie der jüngeren Generationen

Weser/Wattenmeer/Varel. „Es ist zwar noch nicht wirklich geklärt, woran die hundert und mehr Schweinswale Ende August vor der niederländischen Küste gestorben sind”, mahnt SDN-Vorsitzender und Bürgermeister Gerd-Christian Wagner, „aber nahezu alle Vermutungen der angefragten Wissenschaftler haben direkt etwas mit menschlichem Fehlverhalten gegenüber den Bewohnern des Küstenmeeres zu tun.” Außerordentlich besorgniserregend sei aus Sicht der niederländischen Fachleute, dass sich unter den gefundenen Tieren hauptsächlich Erwachsene befänden, obwohl die ja naturgemäß stärker als ihre Jungtiere seien. Scheinbar wiesen etliche der toten Tiere Hämatome und für Fraßspuren untypische Hautdefekte auf, die eine Folge von Altmunitionssprengungen sein könnten. Immerhin hätte es in den Gewässern vor Ameland zum entsprechenden Zeitraum eine groß angelegte internationale Minenräumübung gegeben.

„Vor unseren Küsten der Nord- und Ostsee gibt es trotz allen Schutzes immer weniger Schweinswale“ , bedauert der Küstenschützer. Allein der Bestand vor Sylt sei laut der Tierärztlichen Hochschule Hannover in den vergangenen 17 Jahren um 60 Prozent geschrumpft. „Wenn es nicht so fürchterlich wäre“, so Wagner weiter, „könne man fast froh sein, dass hierbei tierische Sympathieträger betroffen sind.“ Sie fänden wenigstens kurzzeitig öffentliches Interesse mit ihren durch Schifffahrt, Militärübungen, Bauarbeiten und Teilen der Fischerei deutlich erschwerten Lebensumständen. Was bei vielen anderen betroffenen Arten sonst keine Notiz wert sei.

Eines der größten Probleme für die auf ihre akustischen Sinne angewiesenen Meeressäuger sei die zum großen Teil durch den Schiffsverkehr ausgelöste Hintergrundbelastung durch Unterwasserlärm in den Meeren, dem sie wohl bis zu fast 90 Prozent ihrer Lebenszeit ausgesetzt wären. Dabei seien sie auf kleine Beutetiere angewiesen, was sie besonders anfällig für Störungen mache und in Folge ihre Ernährung häufig stark erschwere. Eine Konsequenz daraus: Die lärmempfindlichen Tiere werden inzwischen nur noch vier bis sechs Jahre alt – ursprünglich waren es 20 Jahre. Und das, wo die weiblichen Tiere erst mit drei bis fünf Jahren geschlechtsreif sind und dann pro Jahr maximal ein Kind bekommen. „So können sie ihre Population nicht erhalten. Sie sterben auf Dauer einfach weg“, so Wagner.

So fordere die Schutzgemeinschaft alle an den Störungen beteiligten auf, ihre Aktivitäten streng auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen und dabei vor allem das Lebensrecht der vielen Lebensformen in der Nordsee als Priorität mit zu bedenken. „Ich sehe hier ganz im Sinne des Beschlusses vom 24. März 2021 am Bundesverfassungsgericht eine Stärkung ökologischer Verantwortung und Nachhaltigkeit als unsere unbedingte Pflicht der Natur und besonders den folgenden Generationen gegenüber”, bestärkt der SDN-Vorsitzende Gerd-Christian Wagner seine Forderung.

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Einige Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, bei denen die SDN als Lobbyverband die Belange der Küste vertreten hat und die inzwischen als weitgehend abgearbeitet gelten dürften, sind die Dünnsäure-, Abfall-, und Klärschlammverklappung, die Anschaffung moderner Notschlepper, das Notschleppkonzept, Antifouling, Luftüberwachung, Ballastwasser, Tankreinigung, MARPOL I bis IV, u.a.m.

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Salz ist nicht gleich Salz

Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN fordert stetige Reduzierung mitabsehbarem Ende der Einleitung von K+S-Industrieabwässern in Werra und Weser

Weser/Wattenmeer/Varel. „Der Umgang mit den flüssigen Abfällen aus der hessischen Kaliproduktion erzeugt eine Umweltverschmutzung ersten Ranges. Das muss endlich aufhören”, mahnt SDN-Vorsitzender und Bürgermeister Gerd-Christian Wagner, „oder zumindest muss sie stetig und vor allem glaubhaft reduziert werden.” Seit Jahrzehnten leite die in Kassel ansässige K+S Kali GmbH ihre im Kalibergbau entstehenden Abwässer in die Werra ein. Ein Verfahren, das gerade mit Blick auf die Wasserrahmenrichtline (WRRL-Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates) vom 23. Oktober 2000 rechtlich gar nicht zulässig wäre. Diese habe für europäische Gewässer, wie die Werra und die Weser, sowohl ein Verschlechterungsverbot als auch ein Verbesserungsgebot aufgestellt, um mindestens einen guten chemischen, physikalischen und ökologischen Zustand der Gewässer bis 2015 zu erreichen.

Nun müssten sich die Bundesländer im Einzugsgebiet der Weser bis Ende diesen Jahres auf einen Bewirtschaftungsplan „Salz 2021-2027“ verständigen. Dieser soll sicherstellen, dass die Flüsse gemäß der Vorgaben der WRRL bis zum Ende des Jahres 2027 den sogenannten „guten ökologischen Zustand“ erreichen. Bereits im März 2016 hatten deren Umweltministerien noch den Bewirtschaftungsplan 2015-2021 auf den Weg gebracht, um dieses Ziel zu erreichen zu können. Allerdings bestreite K+S mittlerweile die Machbarkeit der damaligen Einigung und habe nicht ohne Hinweis auf die vorhandenen Arbeitsplätze schon im April 2020 einen förmlichen Antrag zur Einleitung ihrer salzhaltigen Abwässer in die Werra gestellt, die weit über den Richtwerten dieser Vereinbarung lägen.

„Ohne Nachweis der Ungefährlichkeit behaupten Befürworter der Entsorgung in die Werra trotzdem, das die Einleitung von Salzlauge unproblematisch sei“, erläutert der SDN-Vorsitzende. „Aber Salzwasser ist nicht gleich Salzwasser!“ Die Abwässer der Kaliindustrie hätten eine völlig andere Zusammensetzung und Konzentration von Salzionen, Kalium und Magnesium als natürliches Seewasser und beinhalten zudem auch noch Schadstoffe und Lösungsmittel wie Aufbereitungshilfsstoffe aus der Produktion; mit gravierenden Verschmutzungsfolgen für die Ökosysteme von Werra, Weser und Wattenmeer sowie dem Grundwasser. „Die hohen Salzkonzentrationen zerstören das fragile Süßwasserökosystem der Flüsse und deren Fische wie auch Muscheln und andere Organismen reagieren darauf vermehrt mit Krankheiten“, so Wagner weiter. Etliche Arten seien mittlerweile sogar ausgestorben.

Jedoch scheinen bisher gesetzliche Vorgaben für die Kaliindustrie nicht zu gelten. „Seit Jahrzehnten wird diese Industrie zu Lasten der Umwelt von den Behörden mit Samthandschuhen angefasst. Salzlauge und belastete Sickerwässer verschmutzen Grund- und Fließgewässer. Und ein Ende dieses skandalösen Zustands ist auf die kommenden 40 Jahre nicht abzusehen“, stellt Wagner fest.

Somit fordere die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, in erster Linie alle Möglichkeiten der Vermeidung von Abwasser und Abfall zu nutzen. Gutachterliche Vorschläge für eine »abschlagfreie Produktion« lägen bereits seit längerem auf dem Tisch und müssten geprüft wie umgesetzt werden. Eine Einleitung in die Werra und letztlich in die Nordsee dürfe erst in Betracht kommen, wenn wirklich alle Möglichkeiten der Vermeidung ausgeschöpft seien und sowohl Salzgehalt als auch Konzentration auf möglichst geringem Niveau gebracht würden, betont Gerd-Christian Wagner und stellt die Erwartung an die Umweltministerien in Hessen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen, sich bei den bevorstehenden Abstimmungen über den „Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027“ klar und unmissverständlich für die konsequente Reduktion der Salzeinträge einzusetzen, die ja nun schon seit 2016 beschlossen wären.

„Ich sehe hier ganz im Sinne des Beschlusses vom 24. März 2021 am Bundesverfassungsgericht eine Stärkung ökologischer Verantwortung und Nachhaltigkeit als unsere unbedingte Pflicht der Natur und besonders den folgenden Generationen gegenüber”, bestärkt der SDN-Vorsitzende seine Forderung.

Mit freundlicher Bitte um Veröffentlichung,

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SDN-Info-Broschüre:

Die Entsorgung von Kali-Industrieabwässern in die Nordsee“

In Hessen und Thüringen fördert die Kali + Salz AG Kali im Untertagebergbau. Dabei fallen gewaltige Mengen von Salzlauge an. Ein großer Teil wird in die Werra eingeleitet. Dies jedoch widerspricht der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die einen guten ökologischen Zustand aller Gewässer fordert. Die Industrie-Abfälle müssen also künftig anderweitig entsorgt werden.

Auf der Suche nach einem Ausweg schlugen Anlieger von Werra und Weser vor, die Salzlauge per Pipeline direkt in die Nordsee zu leiten. Die Rede ist von bis zu zehn Millionen Kubikmetern jährlich! Jedem Mitglied der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V. stellen sich bei dieser Vorstellung die Nackenhaare auf. Um uns mit wissenschaftlich abgesicherten Argumenten in die Diskussion einbringen zu können, haben wir die Studie »Die Entsorgung von Kaliindustrieabwässern in die Nordsee« in Auftrag gegeben und im Sommer 2015 innerhalb unserer Schriftenreihe veröffentlicht.

Zurzeit werden mehrere Modelle des Umgangs mit den Abfallprodukten der Kali-Industrie berechnet und abgewogen. Es gibt also durchaus Alternativen. Auf welches Vorgehen die Kali + Salz AG und die involvierten Landesregierungen sich am Ende einigen werden, ist heute noch nicht absehbar. Aus Sicht der Nordsee-Anrainer in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein sollten die Zeiten, in denen Industrie-Abfälle in die Natur und deren Gewässer verklappt werden, jedoch vorbei sein.

Zu bestellen über: https://www.sdn-web.de/buecher/

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN)

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Einige Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, bei denen die SDN als Lobbyverband die Belange der Küste vertreten hat und die inzwischen als weitgehend abgearbeitet gelten dürften, sind die Dünnsäure-, Abfall-, und Klärschlammverklappung, die Anschaffung moderner Notschlepper, das Notschleppkonzept, Antifouling, Luftüberwachung, Ballastwasser, Tankreinigung, MARPOL I bis IV, u.a.m.

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