Dieter Harrsen fordert Komplettverbot von CCS

Am 23. September lehnte der Bundesrat das CCS-Gesetz ab. Der Vorsitzer der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, Dieter Harrsen, fordert die Bundesregierung auf, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, statt im Vermittlungsausschuss langwierige Nachverhandlungen über Details zu beginnen: »Der einzig sinnvolle und von der Bevölkerung gewollte Weg besteht in einem kompletten Verbot von CCS in Deutschland. Industrieabfall im Untergrund zu verpressen, ist gefährlich und umweltschädlich – gleichgültig, ob an Land oder auf See. Wer CCS als Beitrag zum Klimaschutz deklariert, betreibt Augenwischerei.« Die Zukunft gehöre nicht der Kohleverbrennung, sondern den erneuerbaren Energien.

Harrsen wirbt dafür, sich an Österreich zu orientieren: Die dortige Bundesregierung hat erkannt, dass CCS für Mensch und Natur unzumutbare Risiken birgt. »Deshalb hat sie ein Verbotsgesetz auf den Weg gebracht. Das sollte auch unsere Bundesregierung tun.« Dies entspräche auch der Forderung des Kreistages Nordfriesland zum kompletten Verbot von CCS.

Text als PDF-Datei: PM 11-09-27 Dieter Harrsen fordert Komplettverbot von CCS

SDN fordert Bundesrat auf, CCS in Deutschland zu verbieten

Der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, Dieter Harrsen, appelliert an den Bundesrat, die Verpressung und Lagerung von Kohlendioxid im Untergrund für ganz Deutschland auszuschließen. Am 23. September soll das Gesetz über die umstrittene Lagerung von Kohlendioxid aus Kohlekraftwerken unter der Erde (Carbon Capture and Storage – CCS) vom Bundesrat beschlossen werden. Es enthält eine sogenannte Länderklausel, die den Bundesländern die Möglichkeit einräumt, CCS in bestimmten Gebieten für unzulässig zu erklären.

Diese Regelung stelle nur die zweitbeste Lösung dar, erklärt Harrsen: »Der sinnvollste Weg besteht darin, CCS in ganz Deutschland generell zu verbieten. Kein einziges Bundesland bekennt sich inzwischen noch zu CCS in seinem Gebiet. Also werden alle Länder mit potenziellen Lagerstätten die Länderklausel nutzen, um Ausschlussgebiete festzulegen. Doch in jedem Einzelfall kann die an CCS interessierte Industrie vor Gericht ziehen, um die CCS-Erprobung auf diesem Weg zu erzwingen. Bundesrat und Parlament sind jetzt gefordert, diese Gefahr von vornherein auszuschließen.«

Die Liste der Argumente gegen die Verpressung von Kohlendioxid im Untergrund ist lang und wissenschaftlich fundiert: CCS würde zu einem enorm erhöhten Kohleverbrauch führen, kaum zu stoppende Leckagen sind zu erwarten, und bestenfalls nach 30 Jahren wären alle potentiellen Lagerstätten bis zum Bersten gefüllt. Als gravierendste Gefahr gilt jedoch die Vergiftung gewaltiger Grundwasservorräte: Tief unter der Erde verdrängt das Kohlendioxid extrem salzhaltiges Wasser. Über die Jahre hinweg kann es weiter als 100 Kilometer „wandern“ und jede grundwasserführende Schicht, die im Weg liegt, versalzen.

Das gilt auch für CCS in der 200-Seemeilen-Zone, in der die Länder keinerlei Einfluss haben: Dort kann die Bundesregierung allein entscheiden, ob sie den Konzernen die Erlaubnis ausstellt, das Verfahren zu erproben. Das ruft die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste auf den Plan: Ihr gehören an der Nordsee liegende Kreise und Kommunen an, die um ihr Grundwasser und damit um ihre Existenzgrundlage fürchten.

In mehreren Ländern haben ihre Mitglieder nach Tausenden zählende Bürgerinitiativen den Kampf gegen CCS aufgenommen. Sie waren es, die die Bundestagspolitiker erst so wachrüttelten, dass sie die Länderklausel in das CCS-Gesetz hineinformulierten. Dieter Harrsen ist sich mit den Initiativen über die bessere Alternative einig: »Die erneuerbaren Energien müssen ausgebaut werden – und zwar schnell und mitsamt der Stromnetze. Dann können wir viel früher auf Kohlekraftwerke verzichten, als mancher Lobbyist es heute wahrhaben will.«

Rechtlich wäre ein Komplettverbot kein Problem. »Österreich geht bereits in diese Richtung«, weiß Dieter Harrsen.

Text als PDF-Datei: PM 11-09-09 Pressemitteilung CCS Bundesrat

Dieter Harrsen: Verzicht auf einheitliche Küstenwache ist ein Armutszeugnis

Als Armutszeugnis der Bundesregierung bezeichnet der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), Dieter Harrsen, den gestern veröffentlichten Beschluss der Bundesregierung, auf die immer wieder geforderte Deutsche Küstenwache zu verzichten.

»Damit bleibt es also bei dem Wirrwarr von 15 verschiedenen Landes- und Bundesbehörden, die sich um die Sicherheit vor unseren Küsten kümmern sollen. Beim nächsten größeren Ölunfall fliegt uns dieses System um die Ohren«, ist Harrsen sicher.

Die hoheitlichen Aufgaben auf See umfassen die Gefahrenabwehr einschließlich Katastrophenschutz und Terrorbekämpfung, die Strafverfolgung, den polizeilichen Grenzschutz, die Verhinderung illegaler Migration, die Fischereiaufsicht, die Zollkontrolle und die Verhinderung und Bekämpfung von Meeresverschmutzungen.

Zuständig sind zur Zeit die Bundespolizei, gesteuert vom Bundesministerium des Inneren, der Zoll (Bundesfinanzministerium), die Fischereiaufsicht (Bundeslandwirtschaftsministerium), die Schifffahrts- und Verkehrskontrolle (Bundesverkehrsministerium) sowie die Wasserschutzpolizeien und Fischereidienste der fünf Küstenländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.

Zwar arbeiten sie zusammen – aber nur auf Grundlage einer Vielzahl wechselseitiger Vereinbarungen und rechtlicher Hilfskonstruktionen wie Organleihe und Amtshilfe. »Doch im Ernstfall fehlt einfach die Zeit für Absprachen und die Anforderung von Hilfen auf dem Dienstweg: Dann muss die Weisungs- und Befehlsgewalt in einer Hand liegen, sonst kann jeder Unfall blitzschnell zur Katastrophe werden. Die ersten Minuten sind entscheidend«, erklärt Harrsen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und FDP sich noch verpflichtet, das Behörden-Sammelsurium zu einer Einheit zusammenzuführen. »Sich davon zu verabschieden, ist ein bodenloser Leichtsinn und gefährdet sowohl Menschenleben als auch Umwelt«, erklärt Dieter Harrsen. Föderalismus und Ressortdenken hätten sich wieder einmal durchgesetzt.

Harrsen erinnert daran, dass die SDN bereits vor Monaten eine unabhängige Organisationsuntersuchung zur Optimierung der Kosten und Abläufe auf See gefordert hat: »Wir leisten uns den Luxus, Steuergelder für eine Behördenvielfalt zu verschwenden, weil die zuständigen Politiker offensichtlich nicht die Kraft aufbringen, sich gegen die Beharrungskräfte in den Ministerien durchzusetzen«, analysiert er.

Wolle Deutschland sich gegenüber der internationalen Schifffahrt Respekt verschaffen und für Abschreckung und Vorbeugung sorgen, führe an einer schlagkräftigen, professionellen Küstenwache kein Weg vorbei.

Text als PDF-Datei: PM 11-07-22 Verzicht auf nationale Küstenwache ist Armutszeugnis