Schiffssicherheit auf Nord- und Ostsee nicht vernachlässigen!

Notschleppkonzept beibehalten / »Deutsche Küstenwache« bleibt das Ziel

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O) Der zwanzigste Jahrestag der Havarie des Holzfrachters »Pallas« vor der Nordseeinsel Amrum ist für die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) erneut ein Anlass, die Bundes- und Landtagsabgeordneten der norddeutschen Küstenländer aufzufordern, das Thema Schiffssicherheit nicht zu vernachlässigen. Damals war 60 Seemeilen querab vom Nordseehafen Esbjerg ein Ladungsbrand auf dem Holzfrachter entstanden, und es gelang der Besatzung nicht, diesen unter Kontrolle zu bringen. Mehrere Abschleppversuche bei überwiegend schwersten Wetterverhältnissen bleiben erfolglos. Trotz ausgebrachtem Steuerbord-Anker vertrieb die Pallas, hatte am 29. Oktober 1998 gegen neun Uhr eine erste Grundberührung und kam in den folgenden Stunden südwestlich von Amrum fest. Mehrere durch die Reederei veranlasste Abbergversuche führten nicht zum Erfolg. Durch Austritt von Öl entstanden Gewässer- und Strandverunreinigungen.

»Nach der Aufarbeitung und Untersuchung durch das damalige Seeamt Kiel wurden Maßnahmen für mehr Sicherheit auf See ergriffen«, erläutert SDN-Vorstandssprecher Hans von Wecheln. In den vergangen Jahren wurde vieles – nicht zuletzt auf Forderung des Umweltverbandes – an den deutschen Küsten für mehr Sicherheit auf Nord- und Ostsee getan. So wurden als Ergebnis der Aufarbeitung der Pallas-Havarie unter anderem das Havariekommando in Cuxhaven als gemeinsame Koordinierungseinrichtung von Bund und Küstenländern eingerichtet sowie das vorhandene Notschleppkonzept überprüft und um Boardingteams erweitert. Zur Umsetzung des Konzeptes werden von der Bundesregierung besonders leistungsfähige, auch flachwassertaugliche Notfallschlepper vorgehalten. Die Erfahrungen aus den Havarien haben seitdem immer wieder die Fähigkeiten der beteiligten Einsatzkräfte bestätigt. 1999 wurde der ähnlich große Massengutfrachter Lucky Fortune, der ebenfalls ohne Ladung trotz ausgebrachter Anker auf Sylt zutrieb, bei noch schlechterem Wetter zwei Stunden vor der Strandung erfolgreich durch einen Notschlepper gesichert – damals war der Motor ausgefallen.

»Insgesamt betrachtet, ist die Sicherheit der Seefahrt verbessert worden«, sagte von Wecheln, gleichwohl seien Havarien nie auszuschließen, wie die Havarie der »Glory Amsterdam« vor genau einem Jahr gezeigt hat. Dort war der unbeladene Frachter nach zwölf Stunden Drift durch die Deutsche Bucht trotz rechtzeitig vorhandener Schleppkapazität vor der Insel Langeoog gestrandet. Die Havarie sei zwar glimpflich verlaufen, aber damit könne man nicht immer rechnen, unterstreicht von Wecheln.

Die SDN betont, dass das Notschleppkonzept der Bundesregierung aus ihrer Sicht richtig und nach wie vor sinnvoll ist. Es habe sich bei der Havarie der »Glory Amsterdam« wieder einmal bewährt, weil innerhalb der vorgesehenen Zeit ein geeigneter, leistungsfähiger Notschlepper am Einsatzort war. Das Notschleppkonzept sieht vor, dass ein Notschlepper innerhalb von zwei Stunden bei einem Havaristen eintreffen soll, um ihn so lange zu halten und eine Strandung zu verhindern, bis kommerzielle Bergungsschlepper dann den Havaristen sicher zum Liegeplatz bringen.

Die Frage sei allerdings, wie das Havariekommando dieses Konzept bei »komplexen Schadenslagen« anwendet. Die SDN und insbesondere ihre Mitgliedskreise an der Nordseeküste, die bei Katastrophenlagen direkt betroffen sind, wollen wissen, welches Vorgehen das Havariekommando in seinen Einsatzkonzepten festgelegt hat, um bei verschiedenen Lagen entsprechend zu reagieren.

Auch sollte nach Meinung der SDN nach zwanzig Jahren seit der Pallas-Havarie eine Anpassung  der vorhandenen Sicherheitsstrukturen durchgeführt werden. Neben verbesserten technischen Einzelmaßnahmen sollte besonders die Organisation der verschiedenen Behörden und des Havariekommandos gestrafft werden. Der Verband fordert bereits seit Jahren, die seegehenden Bundes- und Landeskräfte in einer »Deutschen Küstenwache« mit schlanken Führungsstrukturen zusammenzufassen. Der Umweltverband hat im letzten Jahr zu diesem Thema ein Positionspapier an die Bundes- und Landtagsabgeordneten verschickt und wird hier weiterhin die Umsetzung einfordern.

Dieser Text im PDF-Format: 18-10-25 20 Jahre Pallas

Küstenkreise fordern Aufklärung über Einsatzkonzept des Havariekommandos

SDN fordert Maßnahmen vor der Wintersaison / Notschleppkonzept richtig

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Erneut hat sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewendet, um ihn zu weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf Nord- und Ostsee aufzufordern. Nach Meinung des Umweltverbandes hat die Havarie der »Glory Amsterdam« vor einem Jahr vor der Küste der Nordseeinsel Langeoog aufgezeigt, dass einige Maßnahmen bereits vor der Veröffentlichung des offiziellen Untersuchungsberichtes durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung durchgeführt werden sollten.

»Unsere Fachleute«, so schreibt der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, »haben aufgrund ihrer Kenntnisse der Abläufe Vorschläge erarbeitet, die es möglichst zügig umzusetzen gilt«. Dass die »Glory Amsterdam« trotz bereitstehender Schlepperhilfe strandete, sei auf drei Hauptgründe zurückzuführen: auf mangelnde Kommunikation zwischen der Schiffsführung des Havaristen und der Einsatzleitung, auf die mangelnde Durchsetzung der angeordneten Notschlepphilfe und auf die mangelnde Ausbildung der Seemannschaft des Havaristen.

Die Havarie sei zwar glimpflich verlaufen, aber damit könne man nicht immer rechnen, unterstreicht Harrsen.

Nach Auffassung der SDN muss ein zeitgemäßes staatliches maritimes Unfallmanagement in den Einsatzkonzepten und Verfahrensanweisungen Maßnahmen vorsehen, um bei Verständigungsproblemen mit dem Havaristen frühzeitig die Kommunikation zu verbessern, etwa durch das Absetzen eines Lotsen oder eines On-Scene-Coordinators des Cuxhavener Havariekommandos auf dem Havaristen. Werde ein Notschlepper eingesetzt, müssten rechtzeitig Einsatzkräfte per Hubschrauber auf dem Havaristen abgesetzt werden können, die eine Notschleppverbindung herstellen; diese Fachkräfte müssten Einsatz- oder zumindest umfangreiche Übungserfahrung besitzen. Sollte ein Havarist die angebotene Notschlepphilfe ablehnen, sei frühzeitig eine entsprechende schifffahrtspolizeiliche Anordnung zu erteilen und etwa durch das Absetzen von Vollzugskräften auch durchzusetzen. Bei der Vorbereitung eines Notschleppeinsatzes sei der Havarist über das geplante Vorgehen zu informieren, beispielsweise durch Übersendung von bebilderten, mehrsprachigen Handlungsanweisungen über In-MarSat-Fax oder E-Mail.

Die SDN unterstreicht, dass das Notschleppkonzept der Bundesregierung aus ihrer Sicht richtig und nach wie vor sinnvoll ist. Es habe sich bei der Havarie der »Glory Amsterdam« wieder einmal bewährt, weil innerhalb der vorgesehenen Zeit ein geeigneter, leistungsfähiger Notschlepper am Einsatzort war. »Wir teilen daher die Kritik anderer nicht und möchten Sie ermuntern, das Konzept zu belassen«, schreibt die SDN dem Minister.

Die Frage sei allerdings, wie das Havariekommando dieses Konzept bei »komplexen Schadenslagen« anwendet. Die SDN und insbesondere ihre Mitgliedskreise an der Nordseeküste, die bei Katastrophenlagen direkt betroffen sind, wollen wissen, welches Vorgehen das Havariekommando in seinen Einsatzkonzepten festgelegt hat, um bei verschiedenen Lagen entsprechend zu reagieren.

Zum Beispiel gehe es darum, welche taktisch-strategischen Maßnahmen in diesen Einsatzkonzepten bei unbotmäßigen Schiffsführungen von Havaristen vorgesehen sind. Schließlich sei der von der Bundesregierung bereitgestellte Notschlepper »Nordic« bereits am frühen Morgen beim Havaristen »Glory Amsterdam« einsatzbereit vor Ort gewesen; die schifffahrtspolizeiliche Anordnung zur Herstellung einer Schleppverbindung erfolgte aber nach Kenntnis der SDN erst rund vier Stunden später. Daher teile die SDN auch die Kritik des Leiters des Havariekommandos an diesem bewährten Notschlepper nicht, die er am 6. Februar 2018 im Unterausschuss »Häfen und Schifffahrt« im niedersächsischen Landtag vortrug.

Abschließend bittet die SDN Minister Scheuer, ihre Vorschläge zeitnah, das heißt vor der Veröffentlichung des Berichtes der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, umzusetzen, damit bereits jetzt – vor Beginn der Herbst- und Wintersturmlagen – die Gefahrenabwehr auf Nord- und Ostsee verbessert wird.

Dieser Text als PDF-Datei: 18-09-11 Küstenkreise fordern Aufklärung über Einsatzkonzept

Strandung der »Glory Amsterdam«: SDN fordert Prüfung des Einsatzkonzeptes des Havariekommandos

Vor zwei Jahren eröffnete der Leiter des Havariekommandos, Hans-Werner Monsees, nach der Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) eine Ausstellung mit dem Titel »Damit eine Havarie nicht zur Katastrophe wird« im Nationalpark-Haus in Varel-Dangast. Damals dachte wohl niemand daran, dass diese Thematik zwei Jahre später am gleichen Ort erneut in einer Mitgliederversammlung der SDN diskutiert werden würde.

Zu Beginn der Veranstaltung am 23. Mai 2018 schilderte Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies die Versuche der Einsatzkräfte, die Strandung des Massengutfrachters »Glory Amsterdam« vor der ostfriesischen Insel Langeoog zu verhindern. Er zeigte sich erleichtert, dass keine Umweltschäden entstanden waren und die Bergung nach mehreren gescheiterten Versuchen erfolgreich beendet wurde. Eine gewisse Unzufriedenheit mit den Einsatzabläufen des Havariekommandos war jedoch auch dem Minister anzumerken, zumal die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren kräftig in die Sicherheit auf See investiert hat. Daher werde die niedersächsische Regierung die seitens des Havariekommandos vorgeschlagenen elf Verbesserungsmaßnahmen prüfen, bewerten und dann, soweit sinnvoll, gemeinsam mit den Partnern von Bund und Ländern umsetzen. Im zweiten Teil seiner Rede erläuterte Lies die vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung für einen verbesserten Küstenschutz.

SDN-Vorstandssprecher Hans von Wecheln war sich mit dem Minister einig, dass zukünftige Havarien wesentlich effektiver bekämpft werden müssen. Er forderte, das Einsatzkonzept des Havariekommandos den Küstenkreisen vorzulegen: Hier müsse geklärt werden, warum eine so hohe zeitliche Verzögerung entstanden sei und die Strandung nicht verhindert werden konnte. Schließlich sei es nicht hinzunehmen, dass es fast 20 Jahre nach der Strandung der »Pallas« vor der Insel Amrum heute noch möglich sei, ein treibendes Schiff nicht innerhalb von zwölf Stunden mit einer sichernden Schleppverbindung zu versehen.

Die Vorschläge des  Havariekommandos bewertet die SDN kritisch. Der Umweltverband fordert vielmehr den sofortigen Einsatz eines Lotsen oder eines sogenannten On-Scene-Commanders, der den Kapitän auf einem Havaristen über die Maßnahmen der Einsatzkräfte informiert und bei der Umsetzung unterstützt. So könnten Kommunikationsprobleme vermieden werden.

Nach einigen Regularien stand die Neuwahl des SDN-Vorstandes auf der Agenda. Einstimmig wählten die anwesenden Mitglieder den nordfriesischen Landrat Dieter Harrsen erneut zum ersten Vorsitzer der SDN. Der zweite Vorsitzer – der Bürgermeister der Stadt Varel, Gerd-Christian Wagner –, sowie Schatzmeister Manfred Hoffmann und Schriftführer Hans-Martin Slopianka wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Im erweiterten Vorstand gab es Neuerungen: Erstmals wurden der Jurist Jan-Hinnerk Faida aus Varel und der Schatzmeister des Nautischen Vereins Nordfriesland, Peter Martinen, gewählt. Wiedergewählt wurden Landrat Sven Ambrosy (Kreis Friesland), der Bürgermeister der Stadt Norderney, Frank Ulrichs, Jörg-Peter Frerichs (ehemaliger Leiter des Planungs- und Umweltamtes der Stadt Varel), Uwe Jepsen (Präsident des Bundesverbandes der See- und Hafenlotsen), Karl Petersen (Fachmann für Küstenschutztechnik), Marcus Rudolph (Fachgebietsleiter Wasserwirtschaft, Landkreis Cuxhaven) und der Sylter Manfred Uekermann (Vorsitzender der Insel und Halligkonferenz).

Dieser Text als PDF-Datei: 18-06-13 Strandung der »Glory Amsterdam« – SDN fordert Prüfung des Einsatzkonzeptes des Havariekommandos

Zweiter Offener Brief zur Havarie der »Glory Amsterdam« am 29. Oktober vor Langeoog

An das

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Herrn Minister

Christian Schmidt

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

 

Offener Brief zur Havarie des Frachters »Glory Amsterdam« am 29. Oktober vor Langeoog

Sehr geehrter Herr Minister,

Ihr Herr Staatsekretär hat auf mein Schreiben vom 18.12.2017 mit Schreiben vom 5.1.2018 reagiert, ohne eine einzige meiner zehn Fragen, von denen einige ausdrücklich in Spiegelstrichen gefasst waren, zu beantworten. Das Schreiben Ihres Herrn Staatssekretärs enthält nur eine Aussage: Unter der Einsatzleitung des Havariekommandos sei bei der Havarie der »Glory Amsterdam« hervorragende Arbeit geleistet worden.

Dass »nach jeder Einsatzlage« »der Einsatz aller Kräfte intern überprüft« wird, »um etwaige Probleme beim nächsten Einsatz zu vermeiden«, ist für uns selbstverständlich. Dass der schwere Seeunfall der »Glory Amsterdam« »zurzeit von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung und der Wasserschutzpolizei (leider in nicht öffentlicher Verhandlung) untersucht« wird, ist uns ebenfalls bekannt. Das vom für die »Maritime Notfallvorsorge« zuständigen Fachreferat WS 22 erstellte und durch den Parlamentarischen Staatssekretär in Ihrem Auftrag an uns versandte Standard-Antwortschreiben vom 5.1.2018 lässt nicht nur nicht unsere Fragen unbeantwortet, sondern verstärkt unsere Sorge um die Sicherheit unserer Küste.

Wenn ein Havarist zehn Stunden durch deutsche Küstengewässer getrieben und schließlich gestrandet ist, dann kann Ihr Haus doch nicht allen Ernstes von einer hervorragenden Arbeit sprechen. Sollte das wirklich der Beurteilungsmaßstab Ihres Hauses sein, dann bewahre uns Gott vor dramatischeren Ereignissen.

Dass es nicht zum Verlust von Menschenleben oder zu Umweltschäden gekommen ist, war reines Glück, weil die Wetterbedingungen zwar schwierig, aber nicht extrem waren, die »Glory Amsterdam« keine Ladung hatte und zudem über eine Doppelhülle bei den Brennstofftanks verfügt. Dass insbesondere die Besatzung des Notschleppers »Nordic« in schwerem Wetter in der Flachwasserzone mit heftigen Grundseen bis an die Grenze ihrer Einsatz- und Leistungsfähigkeit gegangen ist, um die Strandung der »Glory Amsterdam« zu verhindern, haben wir mit großem Respekt verfolgt und danken diesen Seeleuten für ihre hervorragende, unverzichtbare Arbeit. Die trotz der Bemühungen der Besatzungen der Notschlepper »Nordic« und »Mellum«, der Boarding-Teams Nordsee und Ostsee, der beteiligten Bundespolizei-Hubschrauber, der Beschäftigten in der Verkehrszentrale und im Havariekommando nicht verhinderte Strandung ist der Anlass für unseren »Offenen Brief«. Hervorragende Arbeit haben nach der Strandung die holländischen Berger geleistet. Diese hervorragende Arbeit war allein Sache der Berger, die das Havariekommando sich nicht zurechnen kann.

Ich habe volles Verständnis, wenn Ihr Herr Staatssekretär derzeit nicht alle Fragen beantworten konnte – aber als Antwort in einem Standardschreiben Nebelkerzen zu werfen, ist an Missachtung gegenüber der Küstenbevölkerung nicht zu überbieten. Wir, die Küstenbevölkerung, haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie und ob die staatlichen Sicherheitssysteme greifen. Denn wir sind mit unserer Natur und unserer Wirtschaft die Leidtragenden, wenn es zu einer Umweltkatastrophe kommt. Daher haben wir als Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, die für rund 200 Küstenkommunen,
Landkreise, Naturschutzvereine, Institute, Verbände und Einzelmitglieder spricht, das Recht und auch die Pflicht, Fragen nach den Ursachen der Strandung zu stellen – und den Anspruch, dass diese Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden.

Nach Auffassung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V.  muss ein zeitgemäßes staatliches maritimes Unfallmanagement in den Einsatzkonzepten und Verfahrensanweisungen Maßnahmen vorsehen, um

  • bei Verständigungsproblemen mit dem Havaristen die Kommunikation zu verbessern, z. B. durch das Absetzen eines Lotsen oder eines HK-On-Scene-Coordinators,
  • bei Einsatz eines Notschleppers rechtzeitig Einsatzkräfte zur Herstellung einer Notschleppverbindung auf dem Havaristen absetzen zu können, z. B. durch die Alarmierung der Boarding-Teams Nordsee und Ostsee,
  • bei witterungsbedingten Problemen beim Aufwinschen des Boarding-Teams durch einen
    Hubschrauber den Einsatz eines solchen Teams auf dem Havaristen möglich zu machen,
    z. B. durch die Verlegung in windgeschütztere Gewässer,
  • bei Weigerung eines Havaristen eine schifffahrtspolizeiliche Anordnung zur Annahme von Notschlepphilfe durchzusetzen, z. B. durch das Absetzen von Vollzugskräften,
  • bei der Vorbereitung eines Notschleppeinsatzes den Havaristen über das geplante Vorgehen zu informieren, z. B. durch Übersendung von bebilderten, mehrsprachigen Handlungsanweisungen über InMarSat-Fax oder E-Mail.

Sehr geehrter Herr Minister, wir erwarten von Ihnen erneut, dass Sie die Fragen aus unserem
Schreiben vom 18.12.2017 – unabhängig vom Abschluss der Ermittlungen und von der Veröffentlichung des Berichtes der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung – zeitnah beantworten oder uns mitteilen, welche erforderlichen fachlichen und politischen Konsequenzen Ihr Ministerium ziehen wird, falls diese Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.

Aufgrund der erheblichen Bedeutung dieses Falles und der unbefriedigenden Beantwortung unserer Fragen wurde auch dieses Schreiben als »offener Brief« verfasst, den wir mit Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleiten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Harrsen
Vorsitzer der SDN

Das Schreiben im PDF-Format: 18-01-24 Havarie der Glory Amsterdam zweites Schreiben an Minister Schmidt

Offener Brief zur Havarie des Frachters »Glory Amsterdam« am 29. Oktober vor Langeoog

An das

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Herrn Minister

Christian Schmidt

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

 

Offener Brief zur Havarie des Frachters »Glory Amsterdam« am 29. Oktober vor Langeoog

Sehr geehrter Herr Minister,

die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e. V. ist ein überregionaler Dachverband, der 1973 ins Leben gerufen wurde, um Kommunen, Gebietskörperschaften, Vereinen und anderen Organisationen als Sprachrohr zu dienen. Heute vertritt die SDN rund 200 Kommunen, Landkreise, Naturschutzvereine, Institute, Verbände und Einzelmitglieder. Unser Ziel ist es, die Eigenarten und Schönheiten der Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen zu schützen. Wir sehen dieses Gebiet aber auch als Wirtschafts- und Lebensraum des Menschen an, der gesichert und gestaltet werden muss.

Als vor 19 Jahren der brennende Holzfrachter »Pallas« vor der Nordseeinsel Amrum strandete, waren wir in großer Sorge. Trotz des Einsatzes von Hubschraubern und mehreren Schleppschiffen konnte diese Strandung nicht verhindert werden.

In den darauffolgenden Jahren wurde – nicht zuletzt aufgrund von Forderungen unseres Umweltverbandes – vieles für mehr Sicherheit an den deutschen Küsten von Nord- und Ostsee getan. So wurden als Ergebnis der Aufarbeitung der »Pallas«-Havarie unter anderem das Havariekommandos in Cuxhaven als gemeinsame Koordinierungseinrichtung von Bund und Küstenländern eingerichtet sowie das vorhandene Notschleppkonzept überprüft und unter anderem um sogenannte »Boardingteams« erweitert. Zur Umsetzung des Konzeptes werden von der Bundesregierung besonders leistungsfähige, auch flachwassertaugliche Notfallschlepper vorgehalten.

Durch die Strandung des Frachters »Glory Amsterdam« am 29. Oktober vor der Insel Langeoog sind wir sehr beunruhigt und fordern eine zügige Aufklärung der Frage, warum sie nicht verhindert werden konnte. Wir fordern dringend eine Antwort, welches Glied der Rettungskette versagt hat, so dass durch das Einsatzkonzept des Havariekommandos bei keinesfalls extremen Wetterbedingungen das Ziel des Notschleppkonzeptes der Bundesregierung, die Verhinderung der Strandung eines havarierten Schiffes, nicht erreicht wurde.

Die Erfahrungen mit anderen Havarien haben nach der »Pallas«-Havarie immer wieder die Fähigkeiten der eingesetzten Notschlepper und ihrer Besatzungen bestätigt. So wurde etwa

  • 1999 der Massengutfrachter »Lucky Fortune«, der ebenfalls ohne Ladung trotz ausgebrachter Anker mit ausgefallenem Motor auf Sylt zutrieb, bei Orkan zwei Stunden vor der Strandung erfolgreich durch einen Notschlepper gesichert,
  • 2011 das Containerschiff »Maersk Jennings«, das nach einem Maschinenausfall vor der ostfriesischen Küste trieb, bei schwerem Sturm vor einer Strandung erfolgreich durch einen Notschlepper gesichert,
  • 2015 der unbeladene Tanker »Silver Carla«, der westlich Helgoland einen Maschinenausfall hatte und auf das niedersächsische Wattenmeer zutrieb, bei schwerem Sturm über mehrere Tage vor einer Strandung erfolgreich durch einen Notschlepper gesichert.

Nach den uns vorliegenden Informationen, die unter anderem auf Presseberichten, Zeitungsartikeln und Pressemitteilungen des Havariekommandos beruhen, war der Notschlepper »Nordic« bereits um 8:10 Uhr innerhalb der im Notschleppkonzept vorgesehenen Zeit rechtzeitig einsatzbereit bei der »Glory Amsterdam« eingetroffen, um eine Notschleppverbindung herzustellen. Nach eigenen Angaben hatte das Havariekommando die Gesamteinsatzleitung um 9:45 Uhr, neun Stunden vor der Strandung gegen 18:45 Uhr, übernommen. Für uns stellt sich die Frage, warum erst vier Stunden später, nach Presseberichten nach 12:30 Uhr, mit dem Herstellen einer Notschleppverbindung begonnen wurde.

Ebenso ist es für uns verwunderlich, dass das Aufwinschen des Boarding-Teams Nordsee vom Notschlepper »Nordic« durch einen Hubschraubers der Bundespolizei erfolglos blieb. Sowohl bei der Besatzung des Notschleppers »Nordic« als auch bei den Besatzungen der Hubschrauber der Bundespolizei handelt es sich nach unserer Kenntnis um exzellent ausgebildete, hochmotivierte Seeleute und Luftfahrzeugführer.

Nach Medienberichten begründet das Havariekommando die erfolglosen Aufwinschversuche mit der schlechten Wetterlage, obwohl an diesem Tag in der Deutschen Bucht ohne Einschränkungen mehrfach Lotsen von anderen, zivilen Hubschraubern versetzt wurden. Diese Hubschrauber der Firma Wiking Helikopter, die von Wilhelmshaven-Mariensiel aus im Auftrag Ihres Ministeriums den Lotsenversetzdienst durchführen, stehen bei Havarien zusätzlich zu den Hubschraubern der Marine und der Bundespolizei für Einsätze des Havariekommandos zur Verfügung.

Sollte tatsächlich die Wettersituation beim Havaristen zu schlecht gewesen sein, hätte unseres Erachtens eine Aufnahme des Boarding-Teams durch den Hubschrauber in windgeschützteren Gewässern, zum Beispiel in der Jade im Bereich »Minsener Oog«, erfolgen können. Diese Maßnahme wurde nicht durchgeführt. Stattdessen wurde mit hohem Zeitaufwand das Boarding-Team Ostsee von Warnemünde aus auf die »Glory Amsterdam« gebracht.

Daher fragen wir Sie, welche Maßnahmen in den Einsatzkonzepten und Verfahrensanweisungen des Havariekommandos vorgesehen sind, um

  • bei Verständigungsproblemen mit dem Havaristen die Kommunikation zu verbessern, z. B. durch das Absetzen eines Lotsen oder eines HK-On-Scene-Coordinators,
  • bei Einsatz eines Notschleppers rechtzeitig Einsatzkräfte zur Herstellung einer Notschleppverbindung auf dem Havaristen absetzen zu können, z. B. durch die Alarmierung der Boarding-Teams Nordsee und Ostsee,
  • bei witterungsbedingten Problemen beim Aufwinschen des Boarding-Teams durch einen Hubschrauber den Einsatz eines solchen Teams auf dem Havaristen möglich zu machen, z. B. durch die Verlegung in windgeschütztere Gewässer,
  • bei Weigerung eines Havaristen eine schifffahrtspolizeiliche Anordnung zur Annahme von Notschlepphilfe durchzusetzen, z. B. durch das Absetzen von Vollzugskräften
  • bei der Vorbereitung eines Notschleppeinsatzes den Havaristen über das geplante Vorgehen zu informieren, z. B. durch Übersendung von bebilderten, mehrsprachigen Handlungsanweisungen über InMarSat-Fax oder E-Mail.

Sehr geehrter Herr Minister, wir erwarten von Ihnen, dass Sie diese Fragen zeitnah, unabhängig vom Abschluss der Ermittlungen und von der Veröffentlichung des Berichtes der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, beantworten oder uns mitteilen, welche erforderlichen fachlichen und politischen Konsequenzen Ihr Ministerium ziehen wird, falls diese Fragen nicht zeitnah beantwortet werden können.

Aufgrund der erheblichen Bedeutung dieses Falles wurde dieses Schreiben als »offener Brief« verfasst, den wir mit Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleiten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Harrsen
Vorsitzer der SDN

Das Schreiben im PDF-Format: 17-12-18 Havarie der Glory Amsterdam Schreiben an Minister Schmidt

SDN erkennt erheblichen Aufklärungsbedarf bei Havarie

Notschleppkonzept bisher bewährt / Welches Glied in der Rettungskette hat versagt?

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) »Auf solch ein Jubiläumsgeschenk hätten wir gerne verzichtet«, sagte der Vorstandssprecher der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN, Hans von Wecheln, anlässlich der Strandung des Massengutfrachters »Glory Amsterdam« am vergangenen Sonntag vor der Nordseeinsel Langeoog. Genau 19 Jahren zuvor war an diesem Tag der brennende, von seiner Besatzung verlassene Holzfrachter Pallas nach gescheiterten Bergungs-Versuchen vor der nordfriesischen Insel Amrum gestrandet.

Die aktuelle Havarie vor der ostfriesischen Küste beunruhigt den kommunalen Umweltverband: in den vergangen neunzehn Jahren wurde vieles – nicht zuletzt auf Forderung des Umweltverbands – an den deutschen Küsten für mehr Sicherheit auf Nord- und Ostsee getan. So wurden als Ergebnis der Aufarbeitung der Pallas-Havarie unter anderem das Havariekommando in Cuxhaven als gemeinsame Koordinierungseinrichtung von Bund und Küstenländern eingerichtet sowie das vorhandene Notschleppkonzept überprüft und um Boardingteams erweitert. Zur Umsetzung des Konzeptes werden von der Bundesregierung besonders leistungsfähige, auch flachwassertaugliche Notfallschlepper vorgehalten. Die Erfahrungen aus den Havarien haben seitdem immer wieder die Fähigkeiten der beteiligten Einsatzkräfte bestätigt. So wurde 1999 der ähnlich große Massengutfrachter Lucky Fortune, der ebenfalls ohne Ladung trotz ausgebrachter Anker auf Sylt zutrieb, bei noch schlechterem Wetter zwei Stunden vor der Strandung erfolgreich durch einen Notschlepper gesichert – damals war der Motor ausgefallen.

Für den Umweltverband stellt sich daher die Frage, welches Glied dieser mehrmals bewährten Rettungskette versagt hat, und er sieht erheblichen Aufklärungsbedarf, warum mehrfach Schleppverbindungen nicht gehalten haben.

Nach Ende der Bergung durch die niederländischen Experten muss unverzüglich und zeitnah geklärt werden, welche Schwachstellen zu dieser Strandung geführt haben, fordert die SDN. »Voreilige Forderungen und Aktionismus sind jetzt nicht angebracht. Wir brauchen eine zügige Unfalluntersuchung, damit zeitnah anhand von Sachinformationen Konsequenzen aus dieser Strandung gezogen werden können«, mahnt SDN-Vorstandssprecher von Wecheln. Die SDN schließt sich daher dem niedersächsischen Umweltminister an, der als Ergebnis eines Informationsbesuchs im maritimen Lagezentrum nach der Bergung des gestrandeten Frachters eine genaue Analyse notwendiger Verschärfungen der Sicherheitsvorschriften im Schiffsverkehr gefordert hat.

Dieser Text im PDF-Format: 17-11-01 PM Glory Amsterdam

Wrack der »Pallas« mahnt für angepasste Sicherheitsstrukturen

Vor 19 Jahren brennend gestrandet / Nordseeschützer wollen Küstenwache

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Vor neunzehn Jahren, am 29. Oktober 1998, lief der etwa 150 Meter lange brennende und führerlos treibende Holzfrachter knapp fünf Seemeilen südwestlich von Amrum auf eine Untiefe. Die Besatzung war bereits einige Tage vorher bei Orkan von mutigen Hubschrauberbesatzungen querab vor Esbjerg erfolgreich geborgen worden. Damit endeten vorerst die Bemühungen, das in dänischen Gewässern havarierte Frachtschiff in der tosenden See unter Kontrolle zu bringen. Auch heute noch sind die Reste des Wracks vor Amrum zu sehen.

Die gesamte Presse berichtet über die nachfolgende Bergung des brennenden Frachters und somit erhielt die Havarie bundesrepublikanisches Interesse, die anschließend von einer Expertenkommission, der sogenannte »Grobecker-Kommission«, untersucht wurde. Die Experten legten der Regierung am 16. Februar 2000 Empfehlungen für mehr Sicherheit auf See vor.

In der nachfolgenden politischen Debatte konnte sich die Politik aber nicht dazu entschließen, die wichtigsten Empfehlungen umzusetzen. Empfehlung 1 lautete: »… Die Expertenkommission empfiehlt deshalb, die mit Aufsichtsaufgaben betrauten, auf See tätigen Dienste des Bundes (BGS, Zoll, Fischereiaufsicht, WSV) zu einer Seewache mit gemeinsamer Flotte zusammenzufassen. Sämtliche Fahrzeuge sollten mit gemischtem Personal aus den beteiligten Dienststellen besetzt und darüber hinaus einheitlich gekennzeichnet werden.«

Statt der geforderten Bündelung aller Kräfte in einer »Seewache« wurde 2003 nur das Havariekommando in Cuxhaven eingesetzt. Eine monokratische Führung und allumfassende Kompetenz hätte jedoch eine Grundgesetzänderung erfordert, zu der die Politik damals nicht bereit war. Daher wurde dem Havariekommando auch im Rahmen der geltenden Gesetze keine allumfassende Zuständigkeit gegeben sondern es heißt: »… Im Einsatzfall alarmiert und führt der Leiter des Havariekommandos die Einsatzkräfte und -mittel, die ihm nach dieser oder anderen Vereinbarungen bereit gestellt worden sind. Er gibt die Ziele zur Bekämpfung der komplexen Schadenlage vor und erteilt den insoweit zuständigen Stellen entsprechende Aufträge …«

Nach Meinung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN kann diese Vertragssituation nicht die veränderten Rahmenbedingungen zukünftig wirkungsvoll abdecken. Heute können Havarien besser und effektiver bekämpft werden als früher, da mehr Einsatzmittel in behördlichen und privaten Sektoren bestehen. Die Gefährdungslage habe sich allerdings verändert und maritimen Strukturen müssen angepasst werden, erläutert ein Verbandssprecher. Veränderte Nutzungen der Meere durch größere Schiffseinheiten, Industrialisierung durch Offshore-Windfarmen, Baumaßnahmen in der Ostsee und eine insgesamt gewachsene Bedrohung durch mögliche terroristische Aktivitäten erforderten heute eine straffere Führungsorganisation von Bund und Küstenländern.

Die SDN hatte den Bundes- und Landtagspolitikern der norddeutschen Küstenländer bereits vor der Bundestagswahl ein Positionspapier zur Schaffung einer »Deutschen Küstenwache« überreicht. Es wurde von den Nautischen Vereinen zu Kiel, zu Lübeck, Neustadt, Rostock, Nordfriesland und Wilhelmshaven-Jade, der Insel- und Halligkonferenz und der SDN gemeinsam verfasst. Das Positionspapier soll die politische Diskussion zum Umbau der maritimen Sicherheitssysteme in Nord- und Ostsee erneuern, soll Schwachstellen aufzeigen, soll als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen dienen und soll dazu beitragen, dass die »Deutsche Küstenwache«, mit einer effektiven Abteilung Havariebekämpfung, Wirklichkeit wird.

Dieser Text im PDF-Format: 17-10-27 PM 19 Jahre Pallas-Havarie

»Traditionsschifffahrt ist Teil der maritimen Tradition«!

Sicherheitsrichtlinie mit den Betroffenen erörtern/ Versprechen halten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) »Die Traditionsschifffahrt an Nord- und Ostsee ist ein Teil unserer maritimen Kultur und Geschichte, und das ist auch gut so«! Mit dieser Aussage bekräftigt der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, die Unterstützung für die an der Küste tätigen Dachverbände der deutschen Traditionsschiffe bei ihrem Kampf gegen die nach Ansicht der Fachleute überzogenen Maßnahmen seitens des Bundesverkehrsministeriums. Die Vorlage einer deutlich verschärften Schiffssicherheitsrichtlinie hatte zu lauten Protesten – insbesondere bei der letzten Kieler Woche – der betroffenen Verbände geführt und Unmut auch bei norddeutschen Bundestagsabgeordneten erzeugt. Die SDN sieht die geplante Richtlinie des Ministeriums für Traditionsschiffe in Nord- und Ostsee als in Teilen »nicht zielführend« an. »Daher muss nach der Bundestagswahl mit dem neuen Verkehrsminister in einer sachlichen Form und unter Beteiligung der vor Ort Betroffenen eine neue Diskussion beginnen«, mahnt Harrsen.

Der herausgegebene Entwurf des Ministeriums sieht Änderungen und Vorschriften vor, die aus Sicht der SDN zur Folge haben, dass der Betrieb wegen der Anforderungen an die Besatzung nicht oder nur eingeschränkt möglich sein wird. Auch sollen die Schiffe in ihrem Aussehen beziehungsweise baulichen Zustand so stark verändert werden, dass sie ihren ursprünglichen Charakter verlieren könnten. Die SDN befürchtet, dass der Aufwand zur Umsetzung der Forderungen die finanziellen Möglichkeiten der Betreiber übersteigt und der weitere Betrieb gefährdet ist.

Der Umweltverband begrüßt daher die Ankündigung des Ministeriums, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachverbände und Institutionen einrichten zu wollen, um die Schwierigkeiten mit der neuen Schiffssicherheitsverordnung zu lösen. Dabei geht die SDN davon aus, dass diese Absprache auch nach der Wahl gilt. Schließlich habe sich das Ministerium in der Vergangenheit häufig mit Fachverbänden auseinandergesetzt und sich letztlich etwa in der Frage der Art und Stationierung von Notschleppern in Nord- und Ostsee den Aussagen der Fachleute der Küste angeschlossen. Gleiches erwarten die Küstenkreise und -kommunen nun auch zukünftig bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine funktionierende Schifffahrt – auch für Traditionsschiffe, unterstreicht Harrsen.

Dieser Text im PDF-Format: 17-09-17 »Traditionsschifffahrt ist Teil der maritimen Tradition«!

SDN vermisst »maritime Aussagen« im Kanzler-Duell

Situation auf See geändert / SDN fordert Beschlüsse der Abgeordneten 

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.)  Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat Aussagen zur maritimen Sicherheitspolitik im TV-Duell zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Herausforderer Martin Schulz vermisst. Auch die heutigen Ausführungen der Koalitionspartner im Deutschen Bundestag hätten keine Hinweise auf die Bedeutung der maritimen Sicherheitsstrukturen von Nord- und Ostsee enthalten, meint der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Dabei hatte der kommunale Umweltverband bereits im Frühjahr gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Positionspapier zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache erarbeitet und den norddeutschen Abgeordneten von Bund und Ländern überreicht. Auch an das Bundeskanzleramt wurde das Dokument geschickt, und Martin Schulz habe man es persönlich auf einem Besuch in Schleswig-Holstein überreicht, bestätigt der Leiter des Arbeitskreises der Verbände, Hans von Wecheln. Daher sei es bemerkenswert, dass keine Silbe in dieser Sache von den Parteivorsitzenden und Kanzlerbewerbern erwähnt wurde.

Die maritimen Experten schlagen der Politik vor, zunächst die Bundeskräfte von Bundespolizei, Zoll und Fischereiaufsicht mit ihren seegehenden Einheiten als »Deutsche Küstenwache« zusammenzufassen. Hierfür reiche ein Kabinettsbeschluss aus. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Dies sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Bundesmarine blieben unberührt.

In den vergangenen Jahren haben sich die Probleme der Seefahrt und der Nutzung der Nordsee geändert, erläutert von Wecheln. Bisher habe die Bekämpfung von Schiffshavarien im Mittelpunkt gestanden. Der Aufbau des in Cuxhaven angesiedelten Havariekommandos sei daher richtig gewesen.

Nun jedoch entstünden immer weitere große Offshore-Windfarmen mit fast tausend Beschäftigten, die vor der Küste Gefahren ausgesetzt seien. Die Schiffsverkehre mit Arbeits- und immer größeren Container- und Kreuzfahrtschiffen nähmen zu. Damit steige die Wahrscheinlichkeit von Unfällen auf Nord- und Ostsee. Beim Bau der geplanten Fehmarnbelt-Querung werde jahrelang eine »wandernde beziehungsweise schwimmende Baustelle« den Seeverkehr behindern.

Auch die wachsende Gefahr des Terrorismus auf See zwinge Deutschland zu einer Straffung der Sicherheitsstrukturen. Erschwerend komme hinzu, dass häufig kein klares Bild über die Gefahren bestehe, die unter dem Deckmantel eines harmlosen Handelsschiffes, einer Yacht, einer fremden Flagge, eines privaten Unternehmens oder einer Freiheitsbewegung auftreten können. Der Übergang von Polizeiarbeit, vorbeugendem Schutz, Militäreinsatz und Katastrophenschutz sei daher fließend, schildert die SDN die Lage. Erforderlich sei eine neue Betrachtung mit möglichst präventiven Strukturen, um Schäden von den Küsten abzuwenden. Daher erwartet der Verband, dass bei den nächsten Koalitionsverhandlungen dieser Vorschlag aufgenommen wird.

Dieser Text im PDF-Format: 17-09-05 SDN vermisst »maritime Aussagen« im Kanzler-Duell

Neue Regierung setzt sich für »Deutsche Küstenwache« ein!

In zwei Koalitionsverträgen positive Aussagen / geänderte Rahmenbedingungen erfordern Handeln 

(Husum) Zufrieden zeigt sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) mit den Aussagen zum Küstenschutz in der Koalitionsvereinbarung der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

»Zum ersten Mal hat sich eine Regierungskoalition auf Landesebene zur Schaffung einer nationalen Küstenwache in einem Koalitionspapier zustimmend geäußert« sagte der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Bereits im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2010, so Harrsen, hatten CDU/CSU vereinbart: »Mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer nationalen Küstenwache wollen wir zunächst die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenführen«.

Mit beiden eindeutigen Aussagen will die SDN weiterhin versuchen, norddeutsche Bundes-und Landtagsabgeordnete zu überzeugen, die nötigen Beschlüsse zur Schaffung einer nationalen Küstenwache im Bundestag und in den Länderparlamenten zu fassen.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage und des geplanten Umbaus der Sicherheitssysteme in Deutschland fordert der Leiter des Arbeitskreises Küstenwache in der SDN, Hans von Wecheln, auch die maritimen Strukturen anzupassen. Veränderte Nutzungen der Meere durch größere Schiffseinheiten, Industrialisierung durch Offshore-Windfarmen, Baumaßnahmen in der Ostsee und eine insgesamt gewachsene Bedrohung durch möglich terroristische Aktivitäten erforderten eine straffere Führungsorganisation von Bund und Küstenländern.

Die SDN hatte bereits im Februar gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Positionspapier für die Abgeordneten erstellt. Darin schlagen die Fachleute vor, durch einen politischen Beschluss zunächst die Bundespolizei, Zoll, Fischereiaufsicht und Havariekommando mit ihren seegehenden Einheiten als deutsche Küstenwache zusammenzufassen. Hier für reiche ein Kabinettsbeschluss aus, unterstreicht der Vorsitzer der SDN. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Das sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Deutschen Marine sollen unberührt bleiben.

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