SDN erkennt erheblichen Aufklärungsbedarf bei Havarie

Notschleppkonzept bisher bewährt / Welches Glied in der Rettungskette hat versagt?

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) »Auf solch ein Jubiläumsgeschenk hätten wir gerne verzichtet«, sagte der Vorstandssprecher der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN, Hans von Wecheln, anlässlich der Strandung des Massengutfrachters »Glory Amsterdam« am vergangenen Sonntag vor der Nordseeinsel Langeoog. Genau 19 Jahren zuvor war an diesem Tag der brennende, von seiner Besatzung verlassene Holzfrachter Pallas nach gescheiterten Bergungs-Versuchen vor der nordfriesischen Insel Amrum gestrandet.

Die aktuelle Havarie vor der ostfriesischen Küste beunruhigt den kommunalen Umweltverband: in den vergangen neunzehn Jahren wurde vieles – nicht zuletzt auf Forderung des Umweltverbands – an den deutschen Küsten für mehr Sicherheit auf Nord- und Ostsee getan. So wurden als Ergebnis der Aufarbeitung der Pallas-Havarie unter anderem das Havariekommando in Cuxhaven als gemeinsame Koordinierungseinrichtung von Bund und Küstenländern eingerichtet sowie das vorhandene Notschleppkonzept überprüft und um Boardingteams erweitert. Zur Umsetzung des Konzeptes werden von der Bundesregierung besonders leistungsfähige, auch flachwassertaugliche Notfallschlepper vorgehalten. Die Erfahrungen aus den Havarien haben seitdem immer wieder die Fähigkeiten der beteiligten Einsatzkräfte bestätigt. So wurde 1999 der ähnlich große Massengutfrachter Lucky Fortune, der ebenfalls ohne Ladung trotz ausgebrachter Anker auf Sylt zutrieb, bei noch schlechterem Wetter zwei Stunden vor der Strandung erfolgreich durch einen Notschlepper gesichert – damals war der Motor ausgefallen.

Für den Umweltverband stellt sich daher die Frage, welches Glied dieser mehrmals bewährten Rettungskette versagt hat, und er sieht erheblichen Aufklärungsbedarf, warum mehrfach Schleppverbindungen nicht gehalten haben.

Nach Ende der Bergung durch die niederländischen Experten muss unverzüglich und zeitnah geklärt werden, welche Schwachstellen zu dieser Strandung geführt haben, fordert die SDN. »Voreilige Forderungen und Aktionismus sind jetzt nicht angebracht. Wir brauchen eine zügige Unfalluntersuchung, damit zeitnah anhand von Sachinformationen Konsequenzen aus dieser Strandung gezogen werden können«, mahnt SDN-Vorstandssprecher von Wecheln. Die SDN schließt sich daher dem niedersächsischen Umweltminister an, der als Ergebnis eines Informationsbesuchs im maritimen Lagezentrum nach der Bergung des gestrandeten Frachters eine genaue Analyse notwendiger Verschärfungen der Sicherheitsvorschriften im Schiffsverkehr gefordert hat.

Dieser Text im PDF-Format: 17-11-01 PM Glory Amsterdam

Wrack der »Pallas« mahnt für angepasste Sicherheitsstrukturen

Vor 19 Jahren brennend gestrandet / Nordseeschützer wollen Küstenwache

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Vor neunzehn Jahren, am 29. Oktober 1998, lief der etwa 150 Meter lange brennende und führerlos treibende Holzfrachter knapp fünf Seemeilen südwestlich von Amrum auf eine Untiefe. Die Besatzung war bereits einige Tage vorher bei Orkan von mutigen Hubschrauberbesatzungen querab vor Esbjerg erfolgreich geborgen worden. Damit endeten vorerst die Bemühungen, das in dänischen Gewässern havarierte Frachtschiff in der tosenden See unter Kontrolle zu bringen. Auch heute noch sind die Reste des Wracks vor Amrum zu sehen.

Die gesamte Presse berichtet über die nachfolgende Bergung des brennenden Frachters und somit erhielt die Havarie bundesrepublikanisches Interesse, die anschließend von einer Expertenkommission, der sogenannte »Grobecker-Kommission«, untersucht wurde. Die Experten legten der Regierung am 16. Februar 2000 Empfehlungen für mehr Sicherheit auf See vor.

In der nachfolgenden politischen Debatte konnte sich die Politik aber nicht dazu entschließen, die wichtigsten Empfehlungen umzusetzen. Empfehlung 1 lautete: »… Die Expertenkommission empfiehlt deshalb, die mit Aufsichtsaufgaben betrauten, auf See tätigen Dienste des Bundes (BGS, Zoll, Fischereiaufsicht, WSV) zu einer Seewache mit gemeinsamer Flotte zusammenzufassen. Sämtliche Fahrzeuge sollten mit gemischtem Personal aus den beteiligten Dienststellen besetzt und darüber hinaus einheitlich gekennzeichnet werden.«

Statt der geforderten Bündelung aller Kräfte in einer »Seewache« wurde 2003 nur das Havariekommando in Cuxhaven eingesetzt. Eine monokratische Führung und allumfassende Kompetenz hätte jedoch eine Grundgesetzänderung erfordert, zu der die Politik damals nicht bereit war. Daher wurde dem Havariekommando auch im Rahmen der geltenden Gesetze keine allumfassende Zuständigkeit gegeben sondern es heißt: »… Im Einsatzfall alarmiert und führt der Leiter des Havariekommandos die Einsatzkräfte und -mittel, die ihm nach dieser oder anderen Vereinbarungen bereit gestellt worden sind. Er gibt die Ziele zur Bekämpfung der komplexen Schadenlage vor und erteilt den insoweit zuständigen Stellen entsprechende Aufträge …«

Nach Meinung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN kann diese Vertragssituation nicht die veränderten Rahmenbedingungen zukünftig wirkungsvoll abdecken. Heute können Havarien besser und effektiver bekämpft werden als früher, da mehr Einsatzmittel in behördlichen und privaten Sektoren bestehen. Die Gefährdungslage habe sich allerdings verändert und maritimen Strukturen müssen angepasst werden, erläutert ein Verbandssprecher. Veränderte Nutzungen der Meere durch größere Schiffseinheiten, Industrialisierung durch Offshore-Windfarmen, Baumaßnahmen in der Ostsee und eine insgesamt gewachsene Bedrohung durch mögliche terroristische Aktivitäten erforderten heute eine straffere Führungsorganisation von Bund und Küstenländern.

Die SDN hatte den Bundes- und Landtagspolitikern der norddeutschen Küstenländer bereits vor der Bundestagswahl ein Positionspapier zur Schaffung einer »Deutschen Küstenwache« überreicht. Es wurde von den Nautischen Vereinen zu Kiel, zu Lübeck, Neustadt, Rostock, Nordfriesland und Wilhelmshaven-Jade, der Insel- und Halligkonferenz und der SDN gemeinsam verfasst. Das Positionspapier soll die politische Diskussion zum Umbau der maritimen Sicherheitssysteme in Nord- und Ostsee erneuern, soll Schwachstellen aufzeigen, soll als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen dienen und soll dazu beitragen, dass die »Deutsche Küstenwache«, mit einer effektiven Abteilung Havariebekämpfung, Wirklichkeit wird.

Dieser Text im PDF-Format: 17-10-27 PM 19 Jahre Pallas-Havarie

»Traditionsschifffahrt ist Teil der maritimen Tradition«!

Sicherheitsrichtlinie mit den Betroffenen erörtern/ Versprechen halten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) »Die Traditionsschifffahrt an Nord- und Ostsee ist ein Teil unserer maritimen Kultur und Geschichte, und das ist auch gut so«! Mit dieser Aussage bekräftigt der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, die Unterstützung für die an der Küste tätigen Dachverbände der deutschen Traditionsschiffe bei ihrem Kampf gegen die nach Ansicht der Fachleute überzogenen Maßnahmen seitens des Bundesverkehrsministeriums. Die Vorlage einer deutlich verschärften Schiffssicherheitsrichtlinie hatte zu lauten Protesten – insbesondere bei der letzten Kieler Woche – der betroffenen Verbände geführt und Unmut auch bei norddeutschen Bundestagsabgeordneten erzeugt. Die SDN sieht die geplante Richtlinie des Ministeriums für Traditionsschiffe in Nord- und Ostsee als in Teilen »nicht zielführend« an. »Daher muss nach der Bundestagswahl mit dem neuen Verkehrsminister in einer sachlichen Form und unter Beteiligung der vor Ort Betroffenen eine neue Diskussion beginnen«, mahnt Harrsen.

Der herausgegebene Entwurf des Ministeriums sieht Änderungen und Vorschriften vor, die aus Sicht der SDN zur Folge haben, dass der Betrieb wegen der Anforderungen an die Besatzung nicht oder nur eingeschränkt möglich sein wird. Auch sollen die Schiffe in ihrem Aussehen beziehungsweise baulichen Zustand so stark verändert werden, dass sie ihren ursprünglichen Charakter verlieren könnten. Die SDN befürchtet, dass der Aufwand zur Umsetzung der Forderungen die finanziellen Möglichkeiten der Betreiber übersteigt und der weitere Betrieb gefährdet ist.

Der Umweltverband begrüßt daher die Ankündigung des Ministeriums, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachverbände und Institutionen einrichten zu wollen, um die Schwierigkeiten mit der neuen Schiffssicherheitsverordnung zu lösen. Dabei geht die SDN davon aus, dass diese Absprache auch nach der Wahl gilt. Schließlich habe sich das Ministerium in der Vergangenheit häufig mit Fachverbänden auseinandergesetzt und sich letztlich etwa in der Frage der Art und Stationierung von Notschleppern in Nord- und Ostsee den Aussagen der Fachleute der Küste angeschlossen. Gleiches erwarten die Küstenkreise und -kommunen nun auch zukünftig bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine funktionierende Schifffahrt – auch für Traditionsschiffe, unterstreicht Harrsen.

Dieser Text im PDF-Format: 17-09-17 »Traditionsschifffahrt ist Teil der maritimen Tradition«!

SDN vermisst »maritime Aussagen« im Kanzler-Duell

Situation auf See geändert / SDN fordert Beschlüsse der Abgeordneten 

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.)  Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat Aussagen zur maritimen Sicherheitspolitik im TV-Duell zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Herausforderer Martin Schulz vermisst. Auch die heutigen Ausführungen der Koalitionspartner im Deutschen Bundestag hätten keine Hinweise auf die Bedeutung der maritimen Sicherheitsstrukturen von Nord- und Ostsee enthalten, meint der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Dabei hatte der kommunale Umweltverband bereits im Frühjahr gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Positionspapier zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache erarbeitet und den norddeutschen Abgeordneten von Bund und Ländern überreicht. Auch an das Bundeskanzleramt wurde das Dokument geschickt, und Martin Schulz habe man es persönlich auf einem Besuch in Schleswig-Holstein überreicht, bestätigt der Leiter des Arbeitskreises der Verbände, Hans von Wecheln. Daher sei es bemerkenswert, dass keine Silbe in dieser Sache von den Parteivorsitzenden und Kanzlerbewerbern erwähnt wurde.

Die maritimen Experten schlagen der Politik vor, zunächst die Bundeskräfte von Bundespolizei, Zoll und Fischereiaufsicht mit ihren seegehenden Einheiten als »Deutsche Küstenwache« zusammenzufassen. Hierfür reiche ein Kabinettsbeschluss aus. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Dies sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Bundesmarine blieben unberührt.

In den vergangenen Jahren haben sich die Probleme der Seefahrt und der Nutzung der Nordsee geändert, erläutert von Wecheln. Bisher habe die Bekämpfung von Schiffshavarien im Mittelpunkt gestanden. Der Aufbau des in Cuxhaven angesiedelten Havariekommandos sei daher richtig gewesen.

Nun jedoch entstünden immer weitere große Offshore-Windfarmen mit fast tausend Beschäftigten, die vor der Küste Gefahren ausgesetzt seien. Die Schiffsverkehre mit Arbeits- und immer größeren Container- und Kreuzfahrtschiffen nähmen zu. Damit steige die Wahrscheinlichkeit von Unfällen auf Nord- und Ostsee. Beim Bau der geplanten Fehmarnbelt-Querung werde jahrelang eine »wandernde beziehungsweise schwimmende Baustelle« den Seeverkehr behindern.

Auch die wachsende Gefahr des Terrorismus auf See zwinge Deutschland zu einer Straffung der Sicherheitsstrukturen. Erschwerend komme hinzu, dass häufig kein klares Bild über die Gefahren bestehe, die unter dem Deckmantel eines harmlosen Handelsschiffes, einer Yacht, einer fremden Flagge, eines privaten Unternehmens oder einer Freiheitsbewegung auftreten können. Der Übergang von Polizeiarbeit, vorbeugendem Schutz, Militäreinsatz und Katastrophenschutz sei daher fließend, schildert die SDN die Lage. Erforderlich sei eine neue Betrachtung mit möglichst präventiven Strukturen, um Schäden von den Küsten abzuwenden. Daher erwartet der Verband, dass bei den nächsten Koalitionsverhandlungen dieser Vorschlag aufgenommen wird.

Dieser Text im PDF-Format: 17-09-05 SDN vermisst »maritime Aussagen« im Kanzler-Duell

Neue Regierung setzt sich für »Deutsche Küstenwache« ein!

In zwei Koalitionsverträgen positive Aussagen / geänderte Rahmenbedingungen erfordern Handeln 

(Husum) Zufrieden zeigt sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) mit den Aussagen zum Küstenschutz in der Koalitionsvereinbarung der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

»Zum ersten Mal hat sich eine Regierungskoalition auf Landesebene zur Schaffung einer nationalen Küstenwache in einem Koalitionspapier zustimmend geäußert« sagte der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Bereits im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2010, so Harrsen, hatten CDU/CSU vereinbart: »Mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer nationalen Küstenwache wollen wir zunächst die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenführen«.

Mit beiden eindeutigen Aussagen will die SDN weiterhin versuchen, norddeutsche Bundes-und Landtagsabgeordnete zu überzeugen, die nötigen Beschlüsse zur Schaffung einer nationalen Küstenwache im Bundestag und in den Länderparlamenten zu fassen.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage und des geplanten Umbaus der Sicherheitssysteme in Deutschland fordert der Leiter des Arbeitskreises Küstenwache in der SDN, Hans von Wecheln, auch die maritimen Strukturen anzupassen. Veränderte Nutzungen der Meere durch größere Schiffseinheiten, Industrialisierung durch Offshore-Windfarmen, Baumaßnahmen in der Ostsee und eine insgesamt gewachsene Bedrohung durch möglich terroristische Aktivitäten erforderten eine straffere Führungsorganisation von Bund und Küstenländern.

Die SDN hatte bereits im Februar gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Positionspapier für die Abgeordneten erstellt. Darin schlagen die Fachleute vor, durch einen politischen Beschluss zunächst die Bundespolizei, Zoll, Fischereiaufsicht und Havariekommando mit ihren seegehenden Einheiten als deutsche Küstenwache zusammenzufassen. Hier für reiche ein Kabinettsbeschluss aus, unterstreicht der Vorsitzer der SDN. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Das sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Deutschen Marine sollen unberührt bleiben.

Dieser Text im PDF-Format: 17-07-05 Neue Regierung setzt sich für »Deutsche Küstenwache« ein

Neue maritime Sicherheitsstruktur für Nord- und Ostsee 

Situation auf See geändert / SDN fordert Beschlüsse der Abgeordneten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.)  In die Debatte um eine neue Sicherheitsstruktur in der Bundesrepublik hat sich auch die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste eingeschaltet. Der kommunale Umweltverband begrüßt die Vorschläge der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern in der letzten Woche, vermisst jedoch Ansätze für neue Strukturen auf Nord- und Ostsee.

Im Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven arbeiten Beamte von Bund und Ländern im sogenannten Koordinationsverbund Küstenwache. Die SDN fordert, sie in einer »Deutschen Küstenwache« zusammenzufassen. »Eine einheitliche Führung mit straffer Struktur wäre wesentlich effektiver und kostengünstiger als die derzeitige Lösung«, sagte der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Auch dürfe ein Sicherheitssystem nicht dauerhaft auf Basis von »Amtshilfe« und »Organleihe« aufgebaut sein; dies sei im Grundgesetz nicht vorgesehen und daher verfassungsrechtlich bedenklich. Die SDN sieht sich durch zwei wissenschaftliche Arbeiten in ihrer Auffassung bestätigt.

Daher hat der Verband gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Diskussionspapier für die norddeutschen Bundes- und Landtagsabgeordneten erstellt. Darin schlagen die Fachleute vor, durch einen politischen Beschluss zunächst die Bundeskräfte von Bundespolizei, Zoll und Fischereiaufsicht mit ihren seegehenden Einheiten als »Deutsche Küstenwache« zusammenzufassen. Hierfür reiche ein Kabinettsbeschluss aus. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Dies sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Bundesmarine blieben unberührt.

In den vergangenen Jahren haben sich die Probleme der Seefahrt und der Nutzung der Nordsee geändert, erläutert der Leiter des »Arbeitskreises Küstenwache« in der SDN, Hans von Wecheln. Bisher habe die Bekämpfung von Schiffshavarien im Mittelpunkt gestanden. Der Aufbau des in Cuxhaven angesiedelten Havariekommandos sei daher richtig gewesen.

Nun jedoch entstünden immer weitere große Offshore-Windfarmen mit fast tausend Beschäftigten, die vor der Küste Gefahren ausgesetzt seien. Die Schiffsverkehre mit Arbeits- und immer größeren Container- und Kreuzfahrtschiffen nähmen zu. Damit steige die Wahrscheinlichkeit von Unfällen auf Nord- und Ostsee. Beim Bau der geplanten Fehmarnbelt-Querung werde jahrelang eine »wandernde beziehungsweise schwimmende Baustelle« den Seeverkehr behindern.

Auch die wachsende Gefahr des Terrorismus auf See zwinge Deutschland zu einer Straffung der Sicherheitsstrukturen. Erschwerend komme hinzu, dass häufig kein klares Bild über die Gefahren bestehen, die unter dem Deckmantel eines harmlosen Handelsschiffes, einer Yacht, einer fremden Flagge, eines privaten Unternehmens oder einer Freiheitsbewegung auftreten können. Der Übergang von Polizeiarbeit, vorbeugendem Schutz, Militäreinsatz und Katastrophenschutz sei daher fließend, schildert die SDN die Lage. Erforderlich sei eine neue Betrachtung mit möglichst präventiven Strukturen, um Schäden von den Küsten abzuwenden.

Dieser Text im PDF-Format: PM 17-06-23 Neue maritime Sicherheitsstruktur für Nord- und Ostsee

Nautiker und Nordseeschützer fordern Deutsche Küstenwache

Pressekonferenz am 27.2.2017 im Hafen-Klub Hamburg: Vorstellung des Positionspapiers zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache. Das Foto wurde freundlicherweise vom Fachblatt »Täglicher Hafenbericht« zur Verfügung gestellt. © E. H. Arndt/THB

Pressekonferenz am 27.2.2017 im Hafen-Klub Hamburg: Vorstellung des Positionspapiers zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache. Das Foto wurde freundlicherweise vom Fachblatt »Täglicher Hafenbericht« zur Verfügung gestellt. © E. H. Arndt/THB

Vielzahl der Behörden erfordert straffe Organisation / Politik soll handeln

(Hamburg) Mit einem »Positionspapier zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache« haben sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, die Insel- und Halligkonferenz und sechs Nautische Vereine an die Europa- und Bundestagsabgeordneten sowie die Parlamente der norddeutschen Küstenländer und Hansestädte gewandt.

Im Falle einer herausragenden Gefahrenlage vor Deutschlands Küsten mache die Vielzahl der vorhandenen Behörden und Organisationen mit teilweise überlappenden Zuständigkeiten ein koordiniertes Handeln schwierig und kostspielig. Darauf wiesen Vertreter der Verbände  am 27. Februar 2017 in einer Pressekonferenz in Hamburg hin.

Erforderlich sei die Zusammenlegung und Straffung der vorhandenen Führungsstrukturen, um bei der täglichen Aufgabenwahrnehmung, aber auch in besonderen Einsatzlagen schnell und kompetent reagieren zu können.

Die im Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven angesiedelten Kräfte der Bundespolizei See, des Havariekommandos, des Zolls und der Fischereiaufsicht müssten als  »Deutsche Küstenwache« zusammengefasst und dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zugeordnet werden.

Die Schnittstellen zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie zur Deutschen Marine und zur Leitstelle der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer sollten zunächst unberührt bleiben. Ziel sei es, in einem zweiten Schritt alle Vollzugsorgane See auf Bundes- und Landesebene in einer einheitlich geführten »Deutschen Küstenwache« zusammenzufassen.

Das Thema wird an den Küsten von Nord- und Ostsee seit Jahren immer wieder diskutiert. Bereits zu Beginn der 50er Jahre hat der Deutsche Bundestag intensiv, aber erfolglos über Fragen einer nationalen Küstenwache zum Schutz der deutschen Küste beraten. Der Durchbruch zu einer einheitlichen nationalen Organisationsstruktur ist bis heute nicht gelungen. Der seit 1994 bestehende »Koordinierungsverbund Küstenwache« sei, sagen die Verbände, weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Im Jahr 1998 trieb der brennende Frachter »Pallas« führerlos durch das Wattenmeer. Das Nebeneinander der Bergungs- und Rettungskräfte des Bundes und der Länder zeigte damals schwere Organisationsmängel beim Unfallmanagement auf. Die nach dem Unfall eingesetzte »Grobecker-Untersuchungskommission« und andere gesellschaftlich relevante Gruppen an der Küste leiteten daraus die Forderung nach einer Zusammenfassung der vorhandenen Kräfte auf See ab. Das einzig greifbare Ergebnis ist bisher das 2002 in Cuxhaven gegründete Havariekommando. Seine Aufgabe ist grundsätzlich auf »komplexe Schadenslagen« und die Koordinierung der selbständig handelnden Kräfte des Bundes und der Länder beschränkt.

Im September 2005 schlossen Bund und Länder zusätzlich eine Verwaltungsvereinbarung für die Einrichtung eines Gebäudes namens »Maritimes Sicherheitszentrum« in Cuxhaven ab. Unter diesem Dach begann im Januar 2007 der »Wirkbetrieb« des Gemeinsamen Lagezentrums See, im April 2013 folgte die Bundesleitstelle See.

Insgesamt betrachtet, handele es sich um ein Stückwerk, das man im Lichte der bisherigen Erfahrungen heute nicht mehr so aufstellen würde, meinen die Autoren des Positionspapiers. Es fehle die längst fällige Wandlung des Koordinierungsverbundes zu einer einheitlichen »Deutschen Küstenwache« mit monokratischen Führungsstrukturen, in der alle Sicherheitslagen abgearbeitet werden könnten. Das bewährte Havariekommando müsse als wichtiger Baustein integriert werden.

Nach der Havarie der »Pallas« forderten auch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in verschiedenen Anträgen die Schaffung einer solchen Küstenwache. Nachdem sie in die Regierungsverantwortung gelangt seien, hätten die Antragsteller es jedoch regelmäßig versäumt, ihre Anträge in Beschlüsse umzuwandeln, ist in dem Papier zu lesen.

Daher fordern die Verbände die Politik nun auf, das Thema erneut aufzugreifen. Die Abgeordneten müssten zunächst einen politischen Beschluss fassen. Eine »Deutsche Küstenwache« mit dem Havariekommando als integralem Bestandteil könne durch einen einfachen Kabinettsbeschluss und die Änderung einiger Bundesgesetze ins Leben gerufen werden.

Als konsequenter zweiter Schritt sei die Erweiterung der Küstenwache um die Kompetenzen der Länder zwingend erforderlich. Dies setze neben politischen Beschlüssen gegebenenfalls eine Grundgesetzänderung voraus. Um die Personal- und Materialausstattung der Länder zu nutzen, solle dieser Schritt bald erfolgen.

Die Verbände empfehlen den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine politische Initiative in dieser Richtung zu ergreifen und die Vorschläge umfassend zu bewerten und umzusetzen. Die Mitglieder der Landtage der Küstenländer werden aufgefordert, zur Optimierung der maritimen Sicherheit die Wasserschutzpolizeien in die Deutsche Küstenwache einzubringen, heißt es abschließend in dem Positionspapier.

→ Hier können Sie das Positionspapier im PDF-Format herunterladen.

Jens Lütje, Nautischer Verein Lübeck Manfred Uekermann, Vorsitzender der Insel- und Halligkonferenz Natalie Eckelt, Geschäftsführerin der Insel- und Halligkonferenz Prof. Dr. Uwe Jenisch, Honorarprofessor im Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Dr. Jürgen Rohweder, Nautischer Verein zu Kiel Rudolf-Eugen Kelch, SDN Hans von Wecheln, Vorstandssprecher der SDN Wolfgang Dreyer, Nautischer Verein Neustadt i. H.

Sie stellten das gemeinsame Positionspapier in Hamburg vor: v.l.n.r.:
Jens Lütje, Nautischer Verein Lübeck
Manfred Uekermann, Vorsitzender der Insel- und Halligkonferenz
Natalie Eckelt, Geschäftsführerin der Insel- und Halligkonferenz
Prof. Dr. Uwe Jenisch, Honorarprofessor im Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Dr. Jürgen Rohweder, Nautischer Verein zu Kiel
Rudolf-Eugen Kelch, SDN
Hans von Wecheln, Vorstandssprecher der SDN
Wolfgang Dreyer, Nautischer Verein Neustadt i. H.
Das Foto wurde freundlicherweise vom Fachblatt »Täglicher Hafenbericht« zur Verfügung gestellt. © E. H. Arndt/THB

 

 

 

 

 

 

SDN fordert gemeinsame Lösung gegen PCB-Belastung

War Problem den Behörden bekannt? / Belastete Sedimente verdriften auch an die Küsten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Angesichts der hochgiftigen PCB-Belastung im Hamburger Hafenschlick fordert der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, weitergehende Maßnahmen. Der Kreis und das Nationalpark-Kuratorium Nordfriesland hatten die weitere Verklappung des Hafenschlicks im April 2016 komplett abgelehnt, die SDN hatte sich dem Votum angeschlossen.

»Damals haben wir die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg davor gewarnt, dass schon die Verklappung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Schadstoffe eine Gefahr für die Nordsee und den Nationalpark Wattenmeer bedeutet. Durch die PCB-Funde gewinnt das Ganze eine zusätzliche Dynamik, die zum schnellen Handeln zwingt«, unterstreicht Harrsen. Der Schadstoffgehalt des Baggergutes im Verklappungsgebiet um Tonne E3 südlich von Helgoland sei bereits jetzt 3 bis 10-mal höher als die Grundbelastung an der Tonne E3, die Nährstoffgehalte bis 20-fach höher.

Es sei bemerkenswert, so der Vorsitzer des kommunalen Dachverbandes, dass eineinhalb Jahre nach der vorsätzlichen oder fahrlässigen Einleitung von PCB-haltigen Farbresten in die Elbe im tschechischen Ústí nad Labem dieser Vorgang jetzt erst an der Küste bekannt wird, obwohl davon auszugehen ist, dass das Problem den für die Elbe zuständigen Fachbehörden längst bekannt sein dürfte und eine Beseitigung des Sondermülls hätte längst erfolgen können.

Harrsen fordert, die Schadstoff-Beprobung der Hafensedimente deutlich auszuweiten. Die Verklappung bei der Tonne E3 sei sofort zu stoppen, sobald noch größere ökologische Schäden drohen als die, die die Regierungen im April als akzeptabel betrachtet hätten.

Der stellvertretende Vorsitzer der SDN, Varels Bürgermeister Gerd-Christian Wagner, verweist auf die Feststellung des Forschungsinstitutes »Senckenberg am Meer in Wilhelmshaven«, dass Sedimente aus dem Meer vor Helgoland bis an die schleswig-holsteinischen Wattengebiete verdriften. Auch wenn das Verklappungsgebiet südlich vor Helgoland strömungsarm sei, werde insbesondere der Feinstkornanteil (die Tonfraktion) – der Anteil mit der höchsten Belastung – mit der Strömung nach Nordosten verdriftet werden. »Im Weichsediment der Nordsee gibt es keine Region, die erosionsstabil ist, sondern nur Regionen, die relativ erosionsstabil sind«, meint Wagner im Hinblick auf die Argumente der Behörden. Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck hatte kürzlich geäußert, dass der Hafenschlick stabil vor Helgoland liege und sich dort nicht bewege.

Der Vorsitzer appelliert an die betroffenen Landesregierungen, gemeinsam mit dem Bund kurzfristig eine Lösung mit Tschechien zu vereinbaren, wo immer noch erhebliche Mengen PCB im Schlick der Elbe liegen: »Das krebserregende Gift muss dort geborgen und ordnungsgemäß unschädlich gemacht werden, bevor noch mehr davon in Hamburg ankommt«, fordert die SDN.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-11-24-HH-Hafenschlick

»Verwaltungsunübliches« Handeln vom Verkehrsminister

Verschärfungen von Sicherheitsrichtlinien nicht umsetzbar / Traditionsschiffe gefährdet

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Abgeordneten des Haushaltausschusses des Bundestages erhielten kürzlich ein großes Lob aufgrund ihrer Beschlüsse zum Meeresschutz von der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN). Nunmehr hat der Vorsitzende des kommunalen Umweltverbandes den Bundesverkehrsminister angeschrieben. In einem Brief teilt Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen dem Minister sein Unbehagen über die geplanten Sicherheitsrichtlinien bei Traditionsschiffen in Nord- und Ostsee mit. »Die zuständige Abteilung in Ihrem Haus hat einen neuen Entwurf für die Sicherheitsrichtlinie auf Traditionsschiffen vorgelegt, die noch dieses Jahr in Kraft treten soll. Darin enthalten sind Forderungen über Bau und Betrieb von Traditionsschiffen, die aus Sicht der SDN nicht umgesetzt werden können«, schreibt der Vorsitzer.

Der jetzt herausgegebene Entwurf des Ministeriums sieht Änderungen und Vorschriften vor, die aus Sicht der SDN zur Folge haben, dass der Betrieb wegen der Anforderungen an die Besatzung nicht oder nur eingeschränkt möglich sein wird. Auch sollen die Schiffe in ihrem Aussehen beziehungsweise baulichen Zustand so stark verändert werden, dass sie ihren ursprünglichen Charakter verlieren könnten. Die SDN befürchtet, dass der Aufwand zur Umsetzung der Forderungen die finanziellen Möglichkeiten der Betreiber übersteigt und der weitere Betrieb gefährdet ist.

ln der nun vorliegenden Fassung, die eigentlich dem Erhalt der Traditionsschiffe dienen soll, wird durch zahlreiche Verschärfungen der Bestand der Traditionsschiffe gefährdet. Neben einigen Konkretisierungen und Vorgaben, die von der SDN als sinnvoll anerkannt werden, stellt der Entwurf insgesamt eine unverhältnismäßige Verschärfung dar, so der kommunale Umweltverband. Die finanziellen und quantitativen Annahmen in der Begründung der Richtlinie entsprechen vielfach nicht der Wirklichkeit, zum Beispiel die Kosten für den Einbau wasserdichter Schottunterteilungen oder der Schulungsumfang der ehrenamtlichen Besatzung.

Die geplante Übertragung des Schiffsbesatzungszeugnisses der Berufsschifffahrt auf ehrenamtlich betriebene Traditionsschiffe ist nicht möglich, da zumeist mit wöchentlich wechselnder Besatzung und keiner festen Crew gefahren wird. »Außerdem ist die Mindestbesatzung bereits in der Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen eindeutig geregelt«, verdeutlicht Harrsen.

Die geplante Pflicht zur Durchführung der zweijährlichen Seediensttauglichkeits-Untersuchung für ehrenamtliche Besatzungsmitglieder, die zumeist nur für eine Woche pro Jahr an Bord sind, stellt organisatorisch und finanziell eine unzumutbare Hürde dar. Auch könne die geplante Pflicht für Teile der Besatzung zur regelmäßigen Teilnahme an Lehrgängen gemäß der Maritime-Medizin-Verordnung mit wöchentlichen wechselnden ehrenamtlichen Crews nicht umgesetzt werden.

Der Entwurf seitens des Bundesverkehrsministeriums war am 16.8.2016 mit dem Ziel der Umsetzung am 1.1.2017 bekanntgegeben worden. Harrsen bezeichnet dieses Vorgehen als »verwaltungsunüblich« und erkennt darin nicht die Einbindung der betroffenen Bevölkerung vor Ort. »Wir möchten Sie herzlichst bitten, diesen Verwaltungsvorgang in Ihrem Haus zu unterbinden«, heißt es abschließend in dem Schreiben.

Dieser Text im PDF-format: 16-11-23-PM-Traditionsschifffahrt

Patrouillenboote und Hubschrauber für Maritime Notfallvorsorge

SDN begrüßt Entscheidung der Koalitionshaushälter / Vorbild bei neuen Schiffsantrieben

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat die Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begrüßt. Die Abgeordneten hatten gestern in der »Bereinigungssitzung« der Bundespolizei drei neue Hubschrauber und die Umrüstung von zwei Hubschraubern für die Maritime Notfallvorsorge bewilligt.

Damit ist gewährleistet, dass die Hubschrauber von der Bundespolizei betrieben werden und für den Einsatz auf See bei Naturkatastrophen oder Sicherheitslagen eingesetzt werden können. Im Falle einer »komplexen Schadenslage« kann das Havariekommando die Hubschrauber anfordern und für Bekämpfungsmaßnahmen einsetzen.

Der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, freut sich ebenfalls über den Beschluss zum geplanten Ersatzneubau der Mehrzweckschiffe »Scharhörn« und »Mellum« für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Dass nunmehr die zukünftigen Mehrzweckschiffe »Scharhörn« und »Mellum« ausschließlich mit Dual-Fuel-Motoren (LNG/Diesel) geplant und finanziert werden, hält er für einen wegweisenden Beschluss. Die dafür insgesamt 13 Millionen Euro zusätzlich zu den bereits bewilligten Geldern seien ein Zeichen für eine klimafreundliche Schifffahrt in der Zukunft. »Hier nimmt der Bund seine Vorbildfunktion bei der Weiterentwicklung der Energiewende vorbildlich wahr«, unterstreicht der Vorsitzer.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-11-11 Haushaltsausschuss