»Traditionsschifffahrt ist Teil der maritimen Tradition«!

Sicherheitsrichtlinie mit den Betroffenen erörtern/ Versprechen halten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) »Die Traditionsschifffahrt an Nord- und Ostsee ist ein Teil unserer maritimen Kultur und Geschichte, und das ist auch gut so«! Mit dieser Aussage bekräftigt der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, die Unterstützung für die an der Küste tätigen Dachverbände der deutschen Traditionsschiffe bei ihrem Kampf gegen die nach Ansicht der Fachleute überzogenen Maßnahmen seitens des Bundesverkehrsministeriums. Die Vorlage einer deutlich verschärften Schiffssicherheitsrichtlinie hatte zu lauten Protesten – insbesondere bei der letzten Kieler Woche – der betroffenen Verbände geführt und Unmut auch bei norddeutschen Bundestagsabgeordneten erzeugt. Die SDN sieht die geplante Richtlinie des Ministeriums für Traditionsschiffe in Nord- und Ostsee als in Teilen »nicht zielführend« an. »Daher muss nach der Bundestagswahl mit dem neuen Verkehrsminister in einer sachlichen Form und unter Beteiligung der vor Ort Betroffenen eine neue Diskussion beginnen«, mahnt Harrsen.

Der herausgegebene Entwurf des Ministeriums sieht Änderungen und Vorschriften vor, die aus Sicht der SDN zur Folge haben, dass der Betrieb wegen der Anforderungen an die Besatzung nicht oder nur eingeschränkt möglich sein wird. Auch sollen die Schiffe in ihrem Aussehen beziehungsweise baulichen Zustand so stark verändert werden, dass sie ihren ursprünglichen Charakter verlieren könnten. Die SDN befürchtet, dass der Aufwand zur Umsetzung der Forderungen die finanziellen Möglichkeiten der Betreiber übersteigt und der weitere Betrieb gefährdet ist.

Der Umweltverband begrüßt daher die Ankündigung des Ministeriums, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachverbände und Institutionen einrichten zu wollen, um die Schwierigkeiten mit der neuen Schiffssicherheitsverordnung zu lösen. Dabei geht die SDN davon aus, dass diese Absprache auch nach der Wahl gilt. Schließlich habe sich das Ministerium in der Vergangenheit häufig mit Fachverbänden auseinandergesetzt und sich letztlich etwa in der Frage der Art und Stationierung von Notschleppern in Nord- und Ostsee den Aussagen der Fachleute der Küste angeschlossen. Gleiches erwarten die Küstenkreise und -kommunen nun auch zukünftig bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine funktionierende Schifffahrt – auch für Traditionsschiffe, unterstreicht Harrsen.

Dieser Text im PDF-Format: 17-09-17 »Traditionsschifffahrt ist Teil der maritimen Tradition«!

SDN vermisst »maritime Aussagen« im Kanzler-Duell

Situation auf See geändert / SDN fordert Beschlüsse der Abgeordneten 

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.)  Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat Aussagen zur maritimen Sicherheitspolitik im TV-Duell zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem Herausforderer Martin Schulz vermisst. Auch die heutigen Ausführungen der Koalitionspartner im Deutschen Bundestag hätten keine Hinweise auf die Bedeutung der maritimen Sicherheitsstrukturen von Nord- und Ostsee enthalten, meint der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Dabei hatte der kommunale Umweltverband bereits im Frühjahr gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Positionspapier zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache erarbeitet und den norddeutschen Abgeordneten von Bund und Ländern überreicht. Auch an das Bundeskanzleramt wurde das Dokument geschickt, und Martin Schulz habe man es persönlich auf einem Besuch in Schleswig-Holstein überreicht, bestätigt der Leiter des Arbeitskreises der Verbände, Hans von Wecheln. Daher sei es bemerkenswert, dass keine Silbe in dieser Sache von den Parteivorsitzenden und Kanzlerbewerbern erwähnt wurde.

Die maritimen Experten schlagen der Politik vor, zunächst die Bundeskräfte von Bundespolizei, Zoll und Fischereiaufsicht mit ihren seegehenden Einheiten als »Deutsche Küstenwache« zusammenzufassen. Hierfür reiche ein Kabinettsbeschluss aus. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Dies sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Bundesmarine blieben unberührt.

In den vergangenen Jahren haben sich die Probleme der Seefahrt und der Nutzung der Nordsee geändert, erläutert von Wecheln. Bisher habe die Bekämpfung von Schiffshavarien im Mittelpunkt gestanden. Der Aufbau des in Cuxhaven angesiedelten Havariekommandos sei daher richtig gewesen.

Nun jedoch entstünden immer weitere große Offshore-Windfarmen mit fast tausend Beschäftigten, die vor der Küste Gefahren ausgesetzt seien. Die Schiffsverkehre mit Arbeits- und immer größeren Container- und Kreuzfahrtschiffen nähmen zu. Damit steige die Wahrscheinlichkeit von Unfällen auf Nord- und Ostsee. Beim Bau der geplanten Fehmarnbelt-Querung werde jahrelang eine »wandernde beziehungsweise schwimmende Baustelle« den Seeverkehr behindern.

Auch die wachsende Gefahr des Terrorismus auf See zwinge Deutschland zu einer Straffung der Sicherheitsstrukturen. Erschwerend komme hinzu, dass häufig kein klares Bild über die Gefahren bestehe, die unter dem Deckmantel eines harmlosen Handelsschiffes, einer Yacht, einer fremden Flagge, eines privaten Unternehmens oder einer Freiheitsbewegung auftreten können. Der Übergang von Polizeiarbeit, vorbeugendem Schutz, Militäreinsatz und Katastrophenschutz sei daher fließend, schildert die SDN die Lage. Erforderlich sei eine neue Betrachtung mit möglichst präventiven Strukturen, um Schäden von den Küsten abzuwenden. Daher erwartet der Verband, dass bei den nächsten Koalitionsverhandlungen dieser Vorschlag aufgenommen wird.

Dieser Text im PDF-Format: 17-09-05 SDN vermisst »maritime Aussagen« im Kanzler-Duell

Neue Regierung setzt sich für »Deutsche Küstenwache« ein!

In zwei Koalitionsverträgen positive Aussagen / geänderte Rahmenbedingungen erfordern Handeln 

(Husum) Zufrieden zeigt sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) mit den Aussagen zum Küstenschutz in der Koalitionsvereinbarung der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen.

»Zum ersten Mal hat sich eine Regierungskoalition auf Landesebene zur Schaffung einer nationalen Küstenwache in einem Koalitionspapier zustimmend geäußert« sagte der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Bereits im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl 2010, so Harrsen, hatten CDU/CSU vereinbart: »Mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer nationalen Küstenwache wollen wir zunächst die Kompetenzen der gegenwärtig am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden zusammenführen«.

Mit beiden eindeutigen Aussagen will die SDN weiterhin versuchen, norddeutsche Bundes-und Landtagsabgeordnete zu überzeugen, die nötigen Beschlüsse zur Schaffung einer nationalen Küstenwache im Bundestag und in den Länderparlamenten zu fassen.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage und des geplanten Umbaus der Sicherheitssysteme in Deutschland fordert der Leiter des Arbeitskreises Küstenwache in der SDN, Hans von Wecheln, auch die maritimen Strukturen anzupassen. Veränderte Nutzungen der Meere durch größere Schiffseinheiten, Industrialisierung durch Offshore-Windfarmen, Baumaßnahmen in der Ostsee und eine insgesamt gewachsene Bedrohung durch möglich terroristische Aktivitäten erforderten eine straffere Führungsorganisation von Bund und Küstenländern.

Die SDN hatte bereits im Februar gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Positionspapier für die Abgeordneten erstellt. Darin schlagen die Fachleute vor, durch einen politischen Beschluss zunächst die Bundespolizei, Zoll, Fischereiaufsicht und Havariekommando mit ihren seegehenden Einheiten als deutsche Küstenwache zusammenzufassen. Hier für reiche ein Kabinettsbeschluss aus, unterstreicht der Vorsitzer der SDN. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Das sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Deutschen Marine sollen unberührt bleiben.

Dieser Text im PDF-Format: 17-07-05 Neue Regierung setzt sich für »Deutsche Küstenwache« ein

Neue maritime Sicherheitsstruktur für Nord- und Ostsee 

Situation auf See geändert / SDN fordert Beschlüsse der Abgeordneten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.)  In die Debatte um eine neue Sicherheitsstruktur in der Bundesrepublik hat sich auch die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste eingeschaltet. Der kommunale Umweltverband begrüßt die Vorschläge der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern in der letzten Woche, vermisst jedoch Ansätze für neue Strukturen auf Nord- und Ostsee.

Im Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven arbeiten Beamte von Bund und Ländern im sogenannten Koordinationsverbund Küstenwache. Die SDN fordert, sie in einer »Deutschen Küstenwache« zusammenzufassen. »Eine einheitliche Führung mit straffer Struktur wäre wesentlich effektiver und kostengünstiger als die derzeitige Lösung«, sagte der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Auch dürfe ein Sicherheitssystem nicht dauerhaft auf Basis von »Amtshilfe« und »Organleihe« aufgebaut sein; dies sei im Grundgesetz nicht vorgesehen und daher verfassungsrechtlich bedenklich. Die SDN sieht sich durch zwei wissenschaftliche Arbeiten in ihrer Auffassung bestätigt.

Daher hat der Verband gemeinsam mit sechs Nautischen Vereinen und der Insel- und Halligkonferenz ein Diskussionspapier für die norddeutschen Bundes- und Landtagsabgeordneten erstellt. Darin schlagen die Fachleute vor, durch einen politischen Beschluss zunächst die Bundeskräfte von Bundespolizei, Zoll und Fischereiaufsicht mit ihren seegehenden Einheiten als »Deutsche Küstenwache« zusammenzufassen. Hierfür reiche ein Kabinettsbeschluss aus. In einem zweiten Schritt sollten – nach einer Übergangsphase – die Wasserschutzpolizeien der Länder als gleichberechtigte Partner in die Küstenwache eingebunden werden. Dies sei über einen Staatsvertrag oder eine Grundgesetzänderung möglich. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie die Verbindungen zur Bundesmarine blieben unberührt.

In den vergangenen Jahren haben sich die Probleme der Seefahrt und der Nutzung der Nordsee geändert, erläutert der Leiter des »Arbeitskreises Küstenwache« in der SDN, Hans von Wecheln. Bisher habe die Bekämpfung von Schiffshavarien im Mittelpunkt gestanden. Der Aufbau des in Cuxhaven angesiedelten Havariekommandos sei daher richtig gewesen.

Nun jedoch entstünden immer weitere große Offshore-Windfarmen mit fast tausend Beschäftigten, die vor der Küste Gefahren ausgesetzt seien. Die Schiffsverkehre mit Arbeits- und immer größeren Container- und Kreuzfahrtschiffen nähmen zu. Damit steige die Wahrscheinlichkeit von Unfällen auf Nord- und Ostsee. Beim Bau der geplanten Fehmarnbelt-Querung werde jahrelang eine »wandernde beziehungsweise schwimmende Baustelle« den Seeverkehr behindern.

Auch die wachsende Gefahr des Terrorismus auf See zwinge Deutschland zu einer Straffung der Sicherheitsstrukturen. Erschwerend komme hinzu, dass häufig kein klares Bild über die Gefahren bestehen, die unter dem Deckmantel eines harmlosen Handelsschiffes, einer Yacht, einer fremden Flagge, eines privaten Unternehmens oder einer Freiheitsbewegung auftreten können. Der Übergang von Polizeiarbeit, vorbeugendem Schutz, Militäreinsatz und Katastrophenschutz sei daher fließend, schildert die SDN die Lage. Erforderlich sei eine neue Betrachtung mit möglichst präventiven Strukturen, um Schäden von den Küsten abzuwenden.

Dieser Text im PDF-Format: PM 17-06-23 Neue maritime Sicherheitsstruktur für Nord- und Ostsee

Nautiker und Nordseeschützer fordern Deutsche Küstenwache

Pressekonferenz am 27.2.2017 im Hafen-Klub Hamburg: Vorstellung des Positionspapiers zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache. Das Foto wurde freundlicherweise vom Fachblatt »Täglicher Hafenbericht« zur Verfügung gestellt. © E. H. Arndt/THB

Pressekonferenz am 27.2.2017 im Hafen-Klub Hamburg: Vorstellung des Positionspapiers zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache. Das Foto wurde freundlicherweise vom Fachblatt »Täglicher Hafenbericht« zur Verfügung gestellt. © E. H. Arndt/THB

Vielzahl der Behörden erfordert straffe Organisation / Politik soll handeln

(Hamburg) Mit einem »Positionspapier zur Schaffung einer Deutschen Küstenwache« haben sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, die Insel- und Halligkonferenz und sechs Nautische Vereine an die Europa- und Bundestagsabgeordneten sowie die Parlamente der norddeutschen Küstenländer und Hansestädte gewandt.

Im Falle einer herausragenden Gefahrenlage vor Deutschlands Küsten mache die Vielzahl der vorhandenen Behörden und Organisationen mit teilweise überlappenden Zuständigkeiten ein koordiniertes Handeln schwierig und kostspielig. Darauf wiesen Vertreter der Verbände  am 27. Februar 2017 in einer Pressekonferenz in Hamburg hin.

Erforderlich sei die Zusammenlegung und Straffung der vorhandenen Führungsstrukturen, um bei der täglichen Aufgabenwahrnehmung, aber auch in besonderen Einsatzlagen schnell und kompetent reagieren zu können.

Die im Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven angesiedelten Kräfte der Bundespolizei See, des Havariekommandos, des Zolls und der Fischereiaufsicht müssten als  »Deutsche Küstenwache« zusammengefasst und dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zugeordnet werden.

Die Schnittstellen zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie zur Deutschen Marine und zur Leitstelle der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer sollten zunächst unberührt bleiben. Ziel sei es, in einem zweiten Schritt alle Vollzugsorgane See auf Bundes- und Landesebene in einer einheitlich geführten »Deutschen Küstenwache« zusammenzufassen.

Das Thema wird an den Küsten von Nord- und Ostsee seit Jahren immer wieder diskutiert. Bereits zu Beginn der 50er Jahre hat der Deutsche Bundestag intensiv, aber erfolglos über Fragen einer nationalen Küstenwache zum Schutz der deutschen Küste beraten. Der Durchbruch zu einer einheitlichen nationalen Organisationsstruktur ist bis heute nicht gelungen. Der seit 1994 bestehende »Koordinierungsverbund Küstenwache« sei, sagen die Verbände, weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Im Jahr 1998 trieb der brennende Frachter »Pallas« führerlos durch das Wattenmeer. Das Nebeneinander der Bergungs- und Rettungskräfte des Bundes und der Länder zeigte damals schwere Organisationsmängel beim Unfallmanagement auf. Die nach dem Unfall eingesetzte »Grobecker-Untersuchungskommission« und andere gesellschaftlich relevante Gruppen an der Küste leiteten daraus die Forderung nach einer Zusammenfassung der vorhandenen Kräfte auf See ab. Das einzig greifbare Ergebnis ist bisher das 2002 in Cuxhaven gegründete Havariekommando. Seine Aufgabe ist grundsätzlich auf »komplexe Schadenslagen« und die Koordinierung der selbständig handelnden Kräfte des Bundes und der Länder beschränkt.

Im September 2005 schlossen Bund und Länder zusätzlich eine Verwaltungsvereinbarung für die Einrichtung eines Gebäudes namens »Maritimes Sicherheitszentrum« in Cuxhaven ab. Unter diesem Dach begann im Januar 2007 der »Wirkbetrieb« des Gemeinsamen Lagezentrums See, im April 2013 folgte die Bundesleitstelle See.

Insgesamt betrachtet, handele es sich um ein Stückwerk, das man im Lichte der bisherigen Erfahrungen heute nicht mehr so aufstellen würde, meinen die Autoren des Positionspapiers. Es fehle die längst fällige Wandlung des Koordinierungsverbundes zu einer einheitlichen »Deutschen Küstenwache« mit monokratischen Führungsstrukturen, in der alle Sicherheitslagen abgearbeitet werden könnten. Das bewährte Havariekommando müsse als wichtiger Baustein integriert werden.

Nach der Havarie der »Pallas« forderten auch die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in verschiedenen Anträgen die Schaffung einer solchen Küstenwache. Nachdem sie in die Regierungsverantwortung gelangt seien, hätten die Antragsteller es jedoch regelmäßig versäumt, ihre Anträge in Beschlüsse umzuwandeln, ist in dem Papier zu lesen.

Daher fordern die Verbände die Politik nun auf, das Thema erneut aufzugreifen. Die Abgeordneten müssten zunächst einen politischen Beschluss fassen. Eine »Deutsche Küstenwache« mit dem Havariekommando als integralem Bestandteil könne durch einen einfachen Kabinettsbeschluss und die Änderung einiger Bundesgesetze ins Leben gerufen werden.

Als konsequenter zweiter Schritt sei die Erweiterung der Küstenwache um die Kompetenzen der Länder zwingend erforderlich. Dies setze neben politischen Beschlüssen gegebenenfalls eine Grundgesetzänderung voraus. Um die Personal- und Materialausstattung der Länder zu nutzen, solle dieser Schritt bald erfolgen.

Die Verbände empfehlen den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine politische Initiative in dieser Richtung zu ergreifen und die Vorschläge umfassend zu bewerten und umzusetzen. Die Mitglieder der Landtage der Küstenländer werden aufgefordert, zur Optimierung der maritimen Sicherheit die Wasserschutzpolizeien in die Deutsche Küstenwache einzubringen, heißt es abschließend in dem Positionspapier.

→ Hier können Sie das Positionspapier im PDF-Format herunterladen.

Jens Lütje, Nautischer Verein Lübeck Manfred Uekermann, Vorsitzender der Insel- und Halligkonferenz Natalie Eckelt, Geschäftsführerin der Insel- und Halligkonferenz Prof. Dr. Uwe Jenisch, Honorarprofessor im Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Dr. Jürgen Rohweder, Nautischer Verein zu Kiel Rudolf-Eugen Kelch, SDN Hans von Wecheln, Vorstandssprecher der SDN Wolfgang Dreyer, Nautischer Verein Neustadt i. H.

Sie stellten das gemeinsame Positionspapier in Hamburg vor: v.l.n.r.:
Jens Lütje, Nautischer Verein Lübeck
Manfred Uekermann, Vorsitzender der Insel- und Halligkonferenz
Natalie Eckelt, Geschäftsführerin der Insel- und Halligkonferenz
Prof. Dr. Uwe Jenisch, Honorarprofessor im Seerecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Dr. Jürgen Rohweder, Nautischer Verein zu Kiel
Rudolf-Eugen Kelch, SDN
Hans von Wecheln, Vorstandssprecher der SDN
Wolfgang Dreyer, Nautischer Verein Neustadt i. H.
Das Foto wurde freundlicherweise vom Fachblatt »Täglicher Hafenbericht« zur Verfügung gestellt. © E. H. Arndt/THB

 

 

 

 

 

 

SDN fordert gemeinsame Lösung gegen PCB-Belastung

War Problem den Behörden bekannt? / Belastete Sedimente verdriften auch an die Küsten

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Angesichts der hochgiftigen PCB-Belastung im Hamburger Hafenschlick fordert der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, weitergehende Maßnahmen. Der Kreis und das Nationalpark-Kuratorium Nordfriesland hatten die weitere Verklappung des Hafenschlicks im April 2016 komplett abgelehnt, die SDN hatte sich dem Votum angeschlossen.

»Damals haben wir die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg davor gewarnt, dass schon die Verklappung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Schadstoffe eine Gefahr für die Nordsee und den Nationalpark Wattenmeer bedeutet. Durch die PCB-Funde gewinnt das Ganze eine zusätzliche Dynamik, die zum schnellen Handeln zwingt«, unterstreicht Harrsen. Der Schadstoffgehalt des Baggergutes im Verklappungsgebiet um Tonne E3 südlich von Helgoland sei bereits jetzt 3 bis 10-mal höher als die Grundbelastung an der Tonne E3, die Nährstoffgehalte bis 20-fach höher.

Es sei bemerkenswert, so der Vorsitzer des kommunalen Dachverbandes, dass eineinhalb Jahre nach der vorsätzlichen oder fahrlässigen Einleitung von PCB-haltigen Farbresten in die Elbe im tschechischen Ústí nad Labem dieser Vorgang jetzt erst an der Küste bekannt wird, obwohl davon auszugehen ist, dass das Problem den für die Elbe zuständigen Fachbehörden längst bekannt sein dürfte und eine Beseitigung des Sondermülls hätte längst erfolgen können.

Harrsen fordert, die Schadstoff-Beprobung der Hafensedimente deutlich auszuweiten. Die Verklappung bei der Tonne E3 sei sofort zu stoppen, sobald noch größere ökologische Schäden drohen als die, die die Regierungen im April als akzeptabel betrachtet hätten.

Der stellvertretende Vorsitzer der SDN, Varels Bürgermeister Gerd-Christian Wagner, verweist auf die Feststellung des Forschungsinstitutes »Senckenberg am Meer in Wilhelmshaven«, dass Sedimente aus dem Meer vor Helgoland bis an die schleswig-holsteinischen Wattengebiete verdriften. Auch wenn das Verklappungsgebiet südlich vor Helgoland strömungsarm sei, werde insbesondere der Feinstkornanteil (die Tonfraktion) – der Anteil mit der höchsten Belastung – mit der Strömung nach Nordosten verdriftet werden. »Im Weichsediment der Nordsee gibt es keine Region, die erosionsstabil ist, sondern nur Regionen, die relativ erosionsstabil sind«, meint Wagner im Hinblick auf die Argumente der Behörden. Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck hatte kürzlich geäußert, dass der Hafenschlick stabil vor Helgoland liege und sich dort nicht bewege.

Der Vorsitzer appelliert an die betroffenen Landesregierungen, gemeinsam mit dem Bund kurzfristig eine Lösung mit Tschechien zu vereinbaren, wo immer noch erhebliche Mengen PCB im Schlick der Elbe liegen: »Das krebserregende Gift muss dort geborgen und ordnungsgemäß unschädlich gemacht werden, bevor noch mehr davon in Hamburg ankommt«, fordert die SDN.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-11-24-HH-Hafenschlick

»Verwaltungsunübliches« Handeln vom Verkehrsminister

Verschärfungen von Sicherheitsrichtlinien nicht umsetzbar / Traditionsschiffe gefährdet

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Abgeordneten des Haushaltausschusses des Bundestages erhielten kürzlich ein großes Lob aufgrund ihrer Beschlüsse zum Meeresschutz von der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN). Nunmehr hat der Vorsitzende des kommunalen Umweltverbandes den Bundesverkehrsminister angeschrieben. In einem Brief teilt Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen dem Minister sein Unbehagen über die geplanten Sicherheitsrichtlinien bei Traditionsschiffen in Nord- und Ostsee mit. »Die zuständige Abteilung in Ihrem Haus hat einen neuen Entwurf für die Sicherheitsrichtlinie auf Traditionsschiffen vorgelegt, die noch dieses Jahr in Kraft treten soll. Darin enthalten sind Forderungen über Bau und Betrieb von Traditionsschiffen, die aus Sicht der SDN nicht umgesetzt werden können«, schreibt der Vorsitzer.

Der jetzt herausgegebene Entwurf des Ministeriums sieht Änderungen und Vorschriften vor, die aus Sicht der SDN zur Folge haben, dass der Betrieb wegen der Anforderungen an die Besatzung nicht oder nur eingeschränkt möglich sein wird. Auch sollen die Schiffe in ihrem Aussehen beziehungsweise baulichen Zustand so stark verändert werden, dass sie ihren ursprünglichen Charakter verlieren könnten. Die SDN befürchtet, dass der Aufwand zur Umsetzung der Forderungen die finanziellen Möglichkeiten der Betreiber übersteigt und der weitere Betrieb gefährdet ist.

ln der nun vorliegenden Fassung, die eigentlich dem Erhalt der Traditionsschiffe dienen soll, wird durch zahlreiche Verschärfungen der Bestand der Traditionsschiffe gefährdet. Neben einigen Konkretisierungen und Vorgaben, die von der SDN als sinnvoll anerkannt werden, stellt der Entwurf insgesamt eine unverhältnismäßige Verschärfung dar, so der kommunale Umweltverband. Die finanziellen und quantitativen Annahmen in der Begründung der Richtlinie entsprechen vielfach nicht der Wirklichkeit, zum Beispiel die Kosten für den Einbau wasserdichter Schottunterteilungen oder der Schulungsumfang der ehrenamtlichen Besatzung.

Die geplante Übertragung des Schiffsbesatzungszeugnisses der Berufsschifffahrt auf ehrenamtlich betriebene Traditionsschiffe ist nicht möglich, da zumeist mit wöchentlich wechselnder Besatzung und keiner festen Crew gefahren wird. »Außerdem ist die Mindestbesatzung bereits in der Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen eindeutig geregelt«, verdeutlicht Harrsen.

Die geplante Pflicht zur Durchführung der zweijährlichen Seediensttauglichkeits-Untersuchung für ehrenamtliche Besatzungsmitglieder, die zumeist nur für eine Woche pro Jahr an Bord sind, stellt organisatorisch und finanziell eine unzumutbare Hürde dar. Auch könne die geplante Pflicht für Teile der Besatzung zur regelmäßigen Teilnahme an Lehrgängen gemäß der Maritime-Medizin-Verordnung mit wöchentlichen wechselnden ehrenamtlichen Crews nicht umgesetzt werden.

Der Entwurf seitens des Bundesverkehrsministeriums war am 16.8.2016 mit dem Ziel der Umsetzung am 1.1.2017 bekanntgegeben worden. Harrsen bezeichnet dieses Vorgehen als »verwaltungsunüblich« und erkennt darin nicht die Einbindung der betroffenen Bevölkerung vor Ort. »Wir möchten Sie herzlichst bitten, diesen Verwaltungsvorgang in Ihrem Haus zu unterbinden«, heißt es abschließend in dem Schreiben.

Dieser Text im PDF-format: 16-11-23-PM-Traditionsschifffahrt

Patrouillenboote und Hubschrauber für Maritime Notfallvorsorge

SDN begrüßt Entscheidung der Koalitionshaushälter / Vorbild bei neuen Schiffsantrieben

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat die Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begrüßt. Die Abgeordneten hatten gestern in der »Bereinigungssitzung« der Bundespolizei drei neue Hubschrauber und die Umrüstung von zwei Hubschraubern für die Maritime Notfallvorsorge bewilligt.

Damit ist gewährleistet, dass die Hubschrauber von der Bundespolizei betrieben werden und für den Einsatz auf See bei Naturkatastrophen oder Sicherheitslagen eingesetzt werden können. Im Falle einer »komplexen Schadenslage« kann das Havariekommando die Hubschrauber anfordern und für Bekämpfungsmaßnahmen einsetzen.

Der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, freut sich ebenfalls über den Beschluss zum geplanten Ersatzneubau der Mehrzweckschiffe »Scharhörn« und »Mellum« für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung. Dass nunmehr die zukünftigen Mehrzweckschiffe »Scharhörn« und »Mellum« ausschließlich mit Dual-Fuel-Motoren (LNG/Diesel) geplant und finanziert werden, hält er für einen wegweisenden Beschluss. Die dafür insgesamt 13 Millionen Euro zusätzlich zu den bereits bewilligten Geldern seien ein Zeichen für eine klimafreundliche Schifffahrt in der Zukunft. »Hier nimmt der Bund seine Vorbildfunktion bei der Weiterentwicklung der Energiewende vorbildlich wahr«, unterstreicht der Vorsitzer.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-11-11 Haushaltsausschuss

SDN fordert neue Bewertung beim Meeresschutz

»Deutsche Küstenwache« auf Bundesebene ohne Grundgesetzänderung möglich

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Angesichts der Diskussion und politischen Vorschläge über die derzeitige Sicherheitslage in Deutschland fordert die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), die Sicherheitsstruktur auf den Meeren von Nord- und Ostsee in die Debatte einzubeziehen. Wenn es für Frau Bundeskanzlerin Merkel und Frau Ministerin von der Leyen »jetzt an der Zeit« sei, bei Übungen für terroristische Großlagen unter Führung der Polizei auch die Bundeswehr einzubinden, dann frage sich der Umweltverband allerdings, warum die Zusammenfassung der schwimmenden Kräfte von Bund und Ländern in einer »Deutschen Küstenwache« nicht möglich sei.

Damit wiederholt die SDN ihre seit 1990 erhobene Forderung nach einer monokratisch geführten Sicherheitsstruktur für die Nord- und Ostsee. Es »sei es jetzt an der Zeit«, die auf See tätigen Bundesbehörden (Verkehr, Bundespolizei, Wasserzoll und Fischereiaufsicht) mit dem am schifffahrtspolizeilichen Vollzug beteiligten Personal und Material durch einen Kabinettsbeschluss in einer »Deutschen Küstenwache« unter einheitlicher Führung zusammenzufassen. »Das ist, im Gegensatz zum Einsatz der Bundeswehr, ohne Grundgesetzänderung möglich«, verdeutlicht ein Verbandssprecher. Bei einer späteren Beteiligung der Küstenländer als gleichberechtige Partner müsste möglicherweise eine Grundgesetzänderung erfolgen oder ein Staatsvertrag mit den Ländern abgeschlossen werden.

Die SDN unterstreicht, dass derzeit auf den Meeren noch keine sicherheitsrelevanten Probleme vorhanden seien, aber das könne sich angesichts der Ereignisse in Europa auch schnell ändern. Die nötigen politischen Entscheidungen sollten daher jetzt getroffen werden. Nach Meinung der SDN sind die Bundestagsabgeordneten der norddeutschen Küstenländer gefordert, diesen Prozess zu initiieren. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass seitens der Verwaltungen keine Aktivitäten entwickelt worden waren, Abgeordnete hätten häufig wegen der angeblich »nicht politisch umsetzbaren Grundgesetzänderung« ihre Aktivitäten in Richtung Küstenwache wieder aufgegeben. Wenn nunmehr die Bundeskanzlerin die Lage als einen »Krieg mit der IS« beschreibt, sollten die Sicherheitsstrukturen bezüglich äußerer und innerer Sicherheit auch auf den Meeren angepasst werden. Das vorhandene Havariekommando in Cuxhaven sei ein wichtiger Baustein und müsse dabei mit einbezogen werden, meint die SDN.

Dieser Beitrag im PDF-Format: 16-08-02 SDN fordert neue Bewertung beim Meeresschutz

Havarien auf See weiterhin gemeinsam bekämpfen

Nordseeschützer lehnen Zuständigkeits-Änderungen durch Verwaltung ab/ Politik soll entscheiden

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste erkennt einen erheblichen Aufklärungsbedarf bei der vom Havariekommando geplanten »Umstrukturierung«, in deren Zuge an mehreren Standorten an Nord- und Ostsee Sonder-Einsatz-Gruppen für die Schiffsbrandbekämpfung abgeschafft werden sollen. Der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, hat zwar Verständnis für eine regelmäßige Überprüfung von Strukturen und Einsatzkonzepten – es komme allerdings darauf an, wer welches Fazit daraus zieht und umsetzt.

Nach Presseberichten plant das Havariekommando die Reduzierung der vorhandenen, für Großschadenslagen auf See ausgebildeten Feuerwehren und Rettungsdienste, um zukünftig mit wenigen, für Spezialaufgaben qualifizierten Einsatzkräften frühzeitiger und schneller eingreifen zu können. »Diese als »Umstrukturierung« verharmloste Änderung von Zuständigkeiten gefährdet nicht nur die Verfügbarkeit ausreichender Kräfte bei Schiffsbränden oder bei einem Massenanfall von Verletzten, zum Beispiel bei einer Fähren-Havarie«, gibt Harrsen zu bedenken. Denn das Havariekommando will zukünftig nicht mehr nur die Zusammenarbeit der verschiedenen Zuständigen mit deren bewährten Einsatzkräften koordinieren, sondern für sich selbst eigene Zuständigkeiten schaffen, um bei Schiffsunfällen Spezialisten zum Unfallort bringen und dort führen zu können.

Die SDN erinnert daran, dass ein Grund für die Havarie des mit Holz beladenen Frachters »Pallas«, der 1998 brennend auf Amrum zutrieb und dort strandete, die unterschiedlichen Zuständigkeiten des Bundes und der Küstenländer waren. Das habe seinerzeit ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen der Einsatzkräfte erschwert. Als ein Ergebnis aus den Erfahrungen hatten Bund und Küstenländer eine gemeinsame Einrichtung zum Aufbau und zur Durchführung eines gemeinsamen Unfallmanagements bei komplexen Schadenslagen auf Nord- und Ostsee geschaffen: das »Havariekommando«.

»Und dessen Auftrag«, so der Vorsitzer, »ist gesetzlich festgelegt und soll auch so bleiben.« Bei komplexen Schadenslagen soll das Havariekommando durch Übernahme der Gesamt-Einsatzleitung die Einsatzkräfte und -mittel, die ihm von Bund und Küstenländern bereitgestellt worden sind, koordinieren und leiten.

Bund und Länder haben mit erheblichen Haushaltsmitteln an der gesamten Küste Einsatzkräfte für die Schiffsbrandbekämpfung und die Verletztenversorgung auf See qualifiziert. Außerdem wurden diese Sonder-Einsatz-Gruppen mit Spezialgerät ausgerüstet, das per Schiff oder Hubschrauber bei Einsätzen nach See gebracht werden kann. »Dafür sind wir Politik und Verwaltung dankbar, die dafür Gelder bewilligt haben«, sagt der stellvertretende Vorsitzende der SDN, Bürgermeister Gerd-Christian Wagner aus Varel.

Wenn nun das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant, diese Struktur zu ändern, muss das von den politischen Gremien in Bund und Ländern zunächst beraten und beschlossen werden, betont SDN-Vorsitzender Harrsen. Der Versuch der Verwaltung, derartige grundlegende Änderungen über einen Verwaltungsbeschluss des »Kuratoriums Maritime Notfallvorsorge« ohne Beteiligung von Öffentlichkeit und Politik zu beschließen, ist nach SDN-Meinung durch die Vereinbarung nicht abgedeckt. Rechtsgrundlage für die Einrichtung und das Handeln des Havariekommandos ist – zumindest in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – ein vom Landtag beschlossenes Gesetz. »Und das kann nicht von Verwaltungsbeamten in einem Kuratorium so massiv verändert werden!«

Für den verkehrsbezogenen Brandschutz ist ausschließlich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zuständig. Sie unterstützt bei Schiffsbränden die Bord-Feuerwehr – alle Seeleute sind nach internationalen Standards dafür ausgebildet – mit den Feuerlöschkapazitäten der Mehrzweckschiffe und Notschlepper. »Wenn der Bundesverkehrsminister Schiffsbrandbekämpfungs-Spezialisten braucht, muss die WSV sie bekommen und nicht das Havariekommando!«, stellt Dieter Harrsen fest. Die Bundesregierung darf diese Verantwortung und Zuständigkeit nicht von der WSV auf eine gemeinsame Koordinierungseinrichtung verlagern, um die Küstenländer an diesen Bundes-Kosten zu beteiligen. Harrsen: »Wir brauchen weiterhin die bewährten Sonder-Einsatz-Gruppen für die Schiffsbrandbekämpfung bei den kommunalen Feuerwehren, zukünftig eher mehr als weniger.«

Differenziert bewertet die SDN auch die Aussagen des Havariekommandos zur Erreichung von schnellen Lagebildern auf Nord- und Ostsee durch den Einsatz von Hubschrauber. Dafür empfiehlt die SDN dem BMVI eine Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft für Flugzieldarstellung »GFD«, die dreizehn exzellent ausgerüstete, schnelle Flugzeuge in Hohn bei Rendsburg – mitten zwischen Nord- und Ostsee – betreibt. Diese »fliegenden Augen« können hochauflösend, präzise und schnell Lagebilder aus der Luft liefern. Ebenso verwundert Harrsen, dass das Havariekommando nicht auf die BMVI-eigenen, bereits vorhandenen zwei Überwachungsflugzeuge zurückgreift. Sie sind in Nordholz stationiert, mit moderner Technik ausgerüstet, schneller als Hubschrauber und haben wesentlich längere Reichweiten.

Die SDN empfiehlt Bund und Ländern, nach über zehn Jahren jetzt eine Bestandsaufnahme zu der Frage durchzuführen, welche Ressourcen zurzeit an den deutschen Küsten bei Behörden und Unternehmen vorhanden sind und in ein modernes Küstensicherheitssystem eingebunden werden können, ohne die unter anderem bei den Feuerwehren vorhandenen Einsatzkräften für die Schiffsbrandbekämpfung und Verletztenversorgung zu schwächen.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-04-13 Havarien auf See weiterhin gemeinsam bekämpfen

So berichtete das Flensburger Tageblatt am 29.3.2016 zum gleichen Thema: Brandschutz auf See: Flensburg ist raus