SDN fordert neue Bewertung beim Meeresschutz

»Deutsche Küstenwache« auf Bundesebene ohne Grundgesetzänderung möglich

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Angesichts der Diskussion und politischen Vorschläge über die derzeitige Sicherheitslage in Deutschland fordert die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), die Sicherheitsstruktur auf den Meeren von Nord- und Ostsee in die Debatte einzubeziehen. Wenn es für Frau Bundeskanzlerin Merkel und Frau Ministerin von der Leyen »jetzt an der Zeit« sei, bei Übungen für terroristische Großlagen unter Führung der Polizei auch die Bundeswehr einzubinden, dann frage sich der Umweltverband allerdings, warum die Zusammenfassung der schwimmenden Kräfte von Bund und Ländern in einer »Deutschen Küstenwache« nicht möglich sei.

Damit wiederholt die SDN ihre seit 1990 erhobene Forderung nach einer monokratisch geführten Sicherheitsstruktur für die Nord- und Ostsee. Es »sei es jetzt an der Zeit«, die auf See tätigen Bundesbehörden (Verkehr, Bundespolizei, Wasserzoll und Fischereiaufsicht) mit dem am schifffahrtspolizeilichen Vollzug beteiligten Personal und Material durch einen Kabinettsbeschluss in einer »Deutschen Küstenwache« unter einheitlicher Führung zusammenzufassen. »Das ist, im Gegensatz zum Einsatz der Bundeswehr, ohne Grundgesetzänderung möglich«, verdeutlicht ein Verbandssprecher. Bei einer späteren Beteiligung der Küstenländer als gleichberechtige Partner müsste möglicherweise eine Grundgesetzänderung erfolgen oder ein Staatsvertrag mit den Ländern abgeschlossen werden.

Die SDN unterstreicht, dass derzeit auf den Meeren noch keine sicherheitsrelevanten Probleme vorhanden seien, aber das könne sich angesichts der Ereignisse in Europa auch schnell ändern. Die nötigen politischen Entscheidungen sollten daher jetzt getroffen werden. Nach Meinung der SDN sind die Bundestagsabgeordneten der norddeutschen Küstenländer gefordert, diesen Prozess zu initiieren. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass seitens der Verwaltungen keine Aktivitäten entwickelt worden waren, Abgeordnete hätten häufig wegen der angeblich »nicht politisch umsetzbaren Grundgesetzänderung« ihre Aktivitäten in Richtung Küstenwache wieder aufgegeben. Wenn nunmehr die Bundeskanzlerin die Lage als einen »Krieg mit der IS« beschreibt, sollten die Sicherheitsstrukturen bezüglich äußerer und innerer Sicherheit auch auf den Meeren angepasst werden. Das vorhandene Havariekommando in Cuxhaven sei ein wichtiger Baustein und müsse dabei mit einbezogen werden, meint die SDN.

Dieser Beitrag im PDF-Format: 16-08-02 SDN fordert neue Bewertung beim Meeresschutz

Havarien auf See weiterhin gemeinsam bekämpfen

Nordseeschützer lehnen Zuständigkeits-Änderungen durch Verwaltung ab/ Politik soll entscheiden

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste erkennt einen erheblichen Aufklärungsbedarf bei der vom Havariekommando geplanten »Umstrukturierung«, in deren Zuge an mehreren Standorten an Nord- und Ostsee Sonder-Einsatz-Gruppen für die Schiffsbrandbekämpfung abgeschafft werden sollen. Der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, hat zwar Verständnis für eine regelmäßige Überprüfung von Strukturen und Einsatzkonzepten – es komme allerdings darauf an, wer welches Fazit daraus zieht und umsetzt.

Nach Presseberichten plant das Havariekommando die Reduzierung der vorhandenen, für Großschadenslagen auf See ausgebildeten Feuerwehren und Rettungsdienste, um zukünftig mit wenigen, für Spezialaufgaben qualifizierten Einsatzkräften frühzeitiger und schneller eingreifen zu können. »Diese als »Umstrukturierung« verharmloste Änderung von Zuständigkeiten gefährdet nicht nur die Verfügbarkeit ausreichender Kräfte bei Schiffsbränden oder bei einem Massenanfall von Verletzten, zum Beispiel bei einer Fähren-Havarie«, gibt Harrsen zu bedenken. Denn das Havariekommando will zukünftig nicht mehr nur die Zusammenarbeit der verschiedenen Zuständigen mit deren bewährten Einsatzkräften koordinieren, sondern für sich selbst eigene Zuständigkeiten schaffen, um bei Schiffsunfällen Spezialisten zum Unfallort bringen und dort führen zu können.

Die SDN erinnert daran, dass ein Grund für die Havarie des mit Holz beladenen Frachters »Pallas«, der 1998 brennend auf Amrum zutrieb und dort strandete, die unterschiedlichen Zuständigkeiten des Bundes und der Küstenländer waren. Das habe seinerzeit ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen der Einsatzkräfte erschwert. Als ein Ergebnis aus den Erfahrungen hatten Bund und Küstenländer eine gemeinsame Einrichtung zum Aufbau und zur Durchführung eines gemeinsamen Unfallmanagements bei komplexen Schadenslagen auf Nord- und Ostsee geschaffen: das »Havariekommando«.

»Und dessen Auftrag«, so der Vorsitzer, »ist gesetzlich festgelegt und soll auch so bleiben.« Bei komplexen Schadenslagen soll das Havariekommando durch Übernahme der Gesamt-Einsatzleitung die Einsatzkräfte und -mittel, die ihm von Bund und Küstenländern bereitgestellt worden sind, koordinieren und leiten.

Bund und Länder haben mit erheblichen Haushaltsmitteln an der gesamten Küste Einsatzkräfte für die Schiffsbrandbekämpfung und die Verletztenversorgung auf See qualifiziert. Außerdem wurden diese Sonder-Einsatz-Gruppen mit Spezialgerät ausgerüstet, das per Schiff oder Hubschrauber bei Einsätzen nach See gebracht werden kann. »Dafür sind wir Politik und Verwaltung dankbar, die dafür Gelder bewilligt haben«, sagt der stellvertretende Vorsitzende der SDN, Bürgermeister Gerd-Christian Wagner aus Varel.

Wenn nun das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant, diese Struktur zu ändern, muss das von den politischen Gremien in Bund und Ländern zunächst beraten und beschlossen werden, betont SDN-Vorsitzender Harrsen. Der Versuch der Verwaltung, derartige grundlegende Änderungen über einen Verwaltungsbeschluss des »Kuratoriums Maritime Notfallvorsorge« ohne Beteiligung von Öffentlichkeit und Politik zu beschließen, ist nach SDN-Meinung durch die Vereinbarung nicht abgedeckt. Rechtsgrundlage für die Einrichtung und das Handeln des Havariekommandos ist – zumindest in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – ein vom Landtag beschlossenes Gesetz. »Und das kann nicht von Verwaltungsbeamten in einem Kuratorium so massiv verändert werden!«

Für den verkehrsbezogenen Brandschutz ist ausschließlich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zuständig. Sie unterstützt bei Schiffsbränden die Bord-Feuerwehr – alle Seeleute sind nach internationalen Standards dafür ausgebildet – mit den Feuerlöschkapazitäten der Mehrzweckschiffe und Notschlepper. »Wenn der Bundesverkehrsminister Schiffsbrandbekämpfungs-Spezialisten braucht, muss die WSV sie bekommen und nicht das Havariekommando!«, stellt Dieter Harrsen fest. Die Bundesregierung darf diese Verantwortung und Zuständigkeit nicht von der WSV auf eine gemeinsame Koordinierungseinrichtung verlagern, um die Küstenländer an diesen Bundes-Kosten zu beteiligen. Harrsen: »Wir brauchen weiterhin die bewährten Sonder-Einsatz-Gruppen für die Schiffsbrandbekämpfung bei den kommunalen Feuerwehren, zukünftig eher mehr als weniger.«

Differenziert bewertet die SDN auch die Aussagen des Havariekommandos zur Erreichung von schnellen Lagebildern auf Nord- und Ostsee durch den Einsatz von Hubschrauber. Dafür empfiehlt die SDN dem BMVI eine Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft für Flugzieldarstellung »GFD«, die dreizehn exzellent ausgerüstete, schnelle Flugzeuge in Hohn bei Rendsburg – mitten zwischen Nord- und Ostsee – betreibt. Diese »fliegenden Augen« können hochauflösend, präzise und schnell Lagebilder aus der Luft liefern. Ebenso verwundert Harrsen, dass das Havariekommando nicht auf die BMVI-eigenen, bereits vorhandenen zwei Überwachungsflugzeuge zurückgreift. Sie sind in Nordholz stationiert, mit moderner Technik ausgerüstet, schneller als Hubschrauber und haben wesentlich längere Reichweiten.

Die SDN empfiehlt Bund und Ländern, nach über zehn Jahren jetzt eine Bestandsaufnahme zu der Frage durchzuführen, welche Ressourcen zurzeit an den deutschen Küsten bei Behörden und Unternehmen vorhanden sind und in ein modernes Küstensicherheitssystem eingebunden werden können, ohne die unter anderem bei den Feuerwehren vorhandenen Einsatzkräften für die Schiffsbrandbekämpfung und Verletztenversorgung zu schwächen.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-04-13 Havarien auf See weiterhin gemeinsam bekämpfen

So berichtete das Flensburger Tageblatt am 29.3.2016 zum gleichen Thema: Brandschutz auf See: Flensburg ist raus

 

Sperrung von Meeresschutzgebieten fachlich nicht zu rechtfertigen

Widersprüchliches Vorgehen der Regierung / Ziele nicht hinreichend konkret und nachvollziehbar

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) spricht sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung aus, in vier Meeresnaturschutzgebieten umfangreiche Fangbeschränkungen für die Berufsfischerei zu erlassen. Alle vier liegen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ); sie heißen »Sylter Außenriff«, »Borkum Riffgrund«, »Doggerbank« sowie »Vogelschutzgebiet Östliche Deutsche Bucht«. Die SDN kritisiert das teils widersprüchliche Vorgehen der Regierung und fehlende Basisdaten aus der Fischerei.

»Die zunehmenden Einschränkungen bedrohen in besonderer Weise die Familienbetriebe mit ihren kleinen Kuttern«, stellt der Vorsitzende der SDN fest, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Dies habe bei den Fischern erhebliche Unruhe ausgelöst. Sie könnten die Beschneidung der Fanggebiete, neue Berichtspflichten, einen hohen Kontrollaufwand und die Konkurrenz durch industriemäßige Fischer kaum noch verkraften. »Aber wenn sie aufgeben, rücken Großbetriebe nach, die wesentlich intensiver fischen und enorme Schäden in der Natur anrichten können«, fürchtet Harrsen.

Die SDN erinnert daran, dass die Fischerei an der deutschen Küste eine jahrhundertealte Tradition hat. Diese milde Art der Nutzung habe selbst in den Nationalparken so geringe Störungen verursacht, dass der ökologische Wert der Fanggebiete vor rund 15 Jahren die Anmeldung als Natura2000-Gebiete rechtfertigte. Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union. »Wir gingen davon aus, dass die ordnungsgemäßen Nutzungen zum Zeitpunkt der Gebietsanmeldung auch weiterhin Bestandsschutz genießen«, betont der stellvertretende Vorsitzende der SDN, Bürgermeister Gerd-Christian Wagner aus Varel. Diese Haltung sei im Jahr 2011 auch von der Fischereiministerkonferenz der norddeutschen Länder vertreten worden.

Nun aber soll ganzjährig fast ein Drittel der AWZ für grundberührende mobile Fischereiverfahren und Stellnetze gesperrt werden. Andere Flächen sind für Windfarmen, Sandentnahmen, die Verklappung von Hafenschlick oder militärische Zwecke vorgesehen. »Dadurch bleiben für die Fischerei kaum noch Flächen übrig – und diese kleinen Gebiete werden bald völlig überfischt sein, weil alle Kutter sich dort ballen werden«, warnen Harrsen und Wagner. Eine Nachbesserung der Pläne mit einer Abschätzung der Folgen für die Natur, die Fischereibetriebe und auch den Tourismus sei dringend geboten – denn was wären die Nordseehäfen ohne Fischkutter?

Harrsen fordert darüber hinaus, die Beurteilung des ökologischen Zustandes der Nordsee an wissenschaftlich nachvollziehbaren Parametern auszurichten: »Die für die Bundesregierung tätigen Biologen behaupten einfach, die Nordsee sei in schlechtem Zustand. Aber den Beweis bleiben sie schuldig. Das ist doch keine ausreichende Grundlage für ein Fischereiverbot!«

Der Niedersachse Wagner schlägt in die gleiche Kerbe: »Vor Erlass eines Nutzungsverbotes muss nachgewiesen sein, dass die derzeitige Nutzung ursächlich, erheblich und relevant für die Veränderung der biologischen und physikalischen Eigenschaften, also für den schlechten Zustand der Habitate ist.« Auch aus seiner Sicht seien die Ziele des Maßnahmenplanes nicht hinreichend konkret und nachvollziehbar definiert worden.

Mit Sorge sieht die SDN daneben die Verschärfung des Kontrollaufwandes. Kein Berufszweig in Deutschland werde so unter Generalverdacht gestellt wie die Fischerei. Das sei eine extrem schlechte Basis für die Zusammenarbeit. »Zumindest sollte der Bund dafür sorgen, dass der Kontrollaufwand europaweit harmonisiert wird, damit die deutschen Fischer nicht stärker benachteiligt werden als die anderen«, fordert Wagner.

Der Nautische Verein Nordfriesland – ein Mitgliedsverband der SDN – fordert ebenfalls ein Aussetzen des Verbots der Freizeitfischerei in den Naturschutzgebieten, bis hinreichende Erkenntnisse vorliegen, um danach zu entscheiden. »Ein vorsorgliches Verbot ohne solche Erkenntnisse widerspricht den Anforderungen für Gesetzesnormen«, sagte Gerd Seier, Vorsitzender des Vereins, in Husum.

Auch die Managementmaßnahmen für die Berufsfischerei bewertet er kritisch. Großflächige Sperrungen, in denen der Fischfang teilweise oder ganz verboten werden soll, seien der falsche Weg. Denn Windkraft-Cluster, Naturschutzgebiete und weitere gesperrte Räume würden letztlich riesige Gebiete ergeben, in denen Fischfang nicht stattfinden darf. Hier käme es dann zu einem Verdrängungswettbeerb auf den dann noch vorhanden Flächen für die Fischerei. Lediglich die Naturschutzgebiete zu betrachten, sei eine falsche Sicht der Dinge, die Gebiete müssten kumulativ gesehen werden.

Seier stellt fest, dass seit langem erkannt wird, dass der Natur nicht mehr entnommen werden dürfe, als nachwächst. »Nachhaltigkeit sei das Gebot«, das gewährleisten bereits Fangquoten, Mindestmaße und Maschengrößen als Ressourcenschonung. Weitere Gebietssperrungen in der vorgesehenen Größe sind nicht erforderlich. Das Verbot der Berufsfischerei solle daher ausgesetzt werden, bis genaue Kenntnisse über die durch Fischfang verursachten unnötigen Umweltschäden vorliegen und Fanggeräte eingesetzt werden können, die die Umwelt weniger belasten.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-03-25 Sperrung von Meeresschutzgebieten fachlich nicht zu rechtfertigen

 

Breites Themenspektrum bei der Mitgliederversammlung der SDN

Kalilauge nicht in die Nordsee / Nationales Hafenkonzept gefordert

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Ein umfangreiches Programm hatten die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) am 15. März 2016 auf ihrer Jahreshauptversammlung im Nationalpark-Haus der SDN in Varel i.O. abzuarbeiten. Vor den Wahlen des neuen Vorstandes wurden aktuelle Themen zum Nordseeschutz diskutiert.

Entwicklung des Jadeweserports

Der Landrat des Kreises Friesland, Sven Ambrosy, berichtete über die Zukunftsentwicklung des Jadeweserports (JWP) in Wilhelmshaven. Als einziger Tiefwasserhafen in Deutschland zeichnet sich der JWP durch kurze Revierfahrten und gute Anschlüsse für den weiteren Transport von Containern über die Autobahn und den Schienenweg aus. Anfangs habe der schwache Zustand der Weltwirtschaft die Entwicklung des Hafens etwas gebremst. Inzwischen jedoch hätten zwei große Reedereien verstärkt Abfahrten Richtung Asien und Südamerika angekündigt.

Daneben seien die verschiedenen Wirtschaftsinteressen heute besser vernetzt, die Schifffahrt insgesamt sei sicherer geworden, und in dem Bereich von »Green Shipping« arbeite der Hafen mit den Fachhochschulen in Leer und Elsfleth zusammen, erklärte Ambrosy. Eine Machbarkeitsstudie habe bereits einen Erweiterungsbedarf festgestellt. Ambrosy forderte die weitere politische Unterstützung für den »vorzüglichen Seehafen«. Dazu sei ein nationales Hafenkonzept erforderlich, das diesen Namen auch verdiene.

Reviersprache englisch statt deutsch?

Uwe Jepsen, der Präsident des Bundesverbandes der See- und Hafenlotsen, (BSHL) referierte über das Vorhaben des Hamburger Senats, in einem Probelauf das Englische als Reviersprache einzuführen. Dann dürften Lotsen, Kapitäne und sämtliche Leitstellen an Land über Funk nur noch auf Englisch miteinander sprechen – auch, wenn alle Beteiligten Deutsche seien. Der Verbandsvertreter zeigte sich skeptisch über diese »nicht ausreichend durchdachte« Vorgehensweise. Vor derartig weitreichenden Änderungen müssten sowohl viele deutsche als auch viele ausländische Schiffsführer ihre Englischkenntnisse erheblich verbessern. Eine einheitliche Sprache, so Jepsen, bedeute nicht von vornherein mehr Sicherheit. Er verwies auf verschiedene Vorfälle, bei denen Kommunikationsprobleme zu unsicheren Situation geführt haben. In den Niederlanden sei ein ähnlicher Versuch nach zwei Jahren sang- und klanglos eingestellt worden. Jepsen appellierte, die vor Ort Beteiligten einzubinden, damit es nicht zu Entscheidungen seitens der Verwaltung käme, die anschließend bitter bereut werden könnten.

Deutsche Küstenwache

Dass auch das Thema »Deutsche Küstenwache« auf der Tagesordnung stand, war für viele selbstverständlich. Bereits seit 1990 fordert die SDN die Zusammenführung aller schwimmenden Verbände in Nord- und Ostsee in einer einheitlichen Führungsorganisation. Nach der Bundesebene sollen die Küstenländer mit ihren Wasserschutzpolizeien als gleichberechtigte Partner eingegliedert werden. Das bereits bestehende Havariekommando soll als ein wichtiger Baustein in dieser Führungsorganisation eng eingebunden sein. Hans von Wecheln, Leiter der Arbeitsgruppe »Küstenwache« der SDN, erläuterte , man werde in nächster Zeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Nautischen Vereinen bei den Bundestagsabgeordneten der norddeutschen Küstenländer verstärkt für diese neue Organisationsform werben. Es gelte zu verdeutlichen, dass »Safety« und »Security«, also die Sicherheit an Bord ebenso wie die Sicherheit auf den Seeverkehrswegen, in einem einheitlichen Küstenwachsystem organisiert werden müssten. Hierzu sei es erforderlich, nicht nur das Verkehrsministerium, sondern auch die anderen Bundesbehörden einzubinden.

Beseitigung aufgefischten Mülls

SDN-Vorstandsmitglied Rudolf -Eugen Kelch informierte die Mitglieder über das Projekt »Fishing for Litter«: Während die niedersächsischen Häfen und die Häfen entlang der Ostseeküste den von Fischern gesammelten Müll aus der Nordsee kostenlos annehmen und entsorgen, werden nun auch verstärkt an der Westküste Schleswig-Holsteins neue Partner für dieses Projekt gewonnen. In Husum sei auf Initiative der SDN eine neue Sammelstelle eingerichtet worden, weitere Häfen würden folgen.

Einleitung von Kalilauge in den Jadebusen

Kelch berichtete ebenfalls von der geplanten Einleitung von Kalilauge in den Jadebusen. Derzeit verfolge die Firma Kali & Salz, die in Hessen und Thüringen Kalibergwerke betreibt, dieses Projekt allerdings nicht weiter. Es gebe Anzeichen für die Entwicklung eines »Masterplan Salzreduzierung« bis Ende 2027, der die Salzbelastung in der Weser schrittweise reduziert werden, ebenso wie die Möglichkeit der Verlagerung der Produktion. Unabhängig davon werde die SDN ein waches Auge auf die Entwicklung haben, da die Einleitung in den Jadebusen und die weitere Verteilung in der Nordsee nicht zu einem zeitgemäßen Abfall-Wirtschaftskonzept passe. Die SDN hatte dazu auch eine Publikation veröffentlicht, die die Problematik erläutert.

Verzahnung touristischer Angebote in Varel

Der Leiter des Nationalparkhauses der SDN, Lars Klein, berichtete anschließend über die Vernetzung der touristischen Nationalparkangebote in Varel. Hier bestehe eine gute Zusammenarbeit zwischen der Stadt Varel und den örtlichen Tourismusorganisationen. Man habe in dem neuen Weltnaturerbe-Portal direkt am Deich in Dangast ein Informationszentrum mit Angeboten zum Nationalpark und Weltnaturerbe eingerichtet.

Wahl des Vorstandes

Nach weiteren Regularien wurden die Neuwahlen des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes durchgeführt. Einstimmig wählten die anwesenden Mitglieder den nordfriesischen Landrat Dieter Harrsen erneut zum ersten Vorsitzer der SDN. Der Bürgermeister der Stadt Varel, Gerd-Christian Wagner, sowie Schatzmeister Manfred Hoffmann und Schriftführer Hans-Martin Slopianka wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Im erweiterten Vorstand gab es Neuerungen. Der Bürgermeister der Stadt Norderney, Frank Ulrichs, sowie der Vorsitzende des Nautischen Vereins Nordfriesland, Gerd Seier, sind nun im Vorstand vertreten. Wiedergewählt wurden die Landräte Sven Ambrosy (Friesland) und Jörn Klimant (Dithmarschen), Jörg-Peter Frerichs (ehemaliger Leiter des Planungs- und Umweltamtes der Stadt Varel), Uwe Jepsen (BSHL), Karl Petersen (Fachmann für Küstenschutztechnik), Marcus Rudolph (Fachgebietsleiter Wasserwirtschaft, Landkreis Cuxhaven) und Manfred Uekermann (Vorsitzender der Insel und Halligkonferenz).

Der ehemalige Leiter des Umweltamtes des Kreises Nordfriesland, Rudolf-Eugen Kelch, verzichtete aus Altersgründen auf eine erneute Kandidatur. Kelch war bereits seit 1984 im Vorstand der SDN vertreten und hatte den kommunalen Dachverband von 1998 bis 2010 als Vorsitzer geführt. Aufgrund seines umfangreichen Wissens und seiner ausgleichenden Art war er ein beliebter und respektierter Gesprächspartner für Behörden und Verwaltungen, betonte Dieter Harrsen. Da er Naturschutz, Landschaftsschutz, Raumordnung sowie Landschaftsplanung studiert habe, seien die fachlichen Stellungnahmen, die er für die SDN verfasste, stets von einem fundierten Wissen und klaren Analysen gekennzeichnet gewesen. Harrsen dankte Kelch für seine stete Bereitschaft, die Ziele der SDN konsequent umzusetzen, und dafür, dem Verband in der Politik und Verwaltung durch sein Fachwissen einen hohen Stellenwert erarbeitet zu haben.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung wurde im Nationalpark-Haus eine Ausstellung mit dem Thema »damit eine Havarie nicht zur Katastrophe wird« eröffnet. Der Leiter des Havariekommandos, Hans-Werner Monsees, erläuterte in seiner Festrede die Aufgaben und Ziele des Kommandos. Fotos und Exponate zeigen die verschiedenen Bekämpfungsmittel bei Havarien und stießen bei den Besuchern auf großes Interesse.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-03-22 Breites Themenspektrum bei der Mitgliederversammlung der SDN

Nordseeschützer wollen »Nachhaltigkeit« auf dem Meer

Zielkonflikte bei Schifffahrt und Fischerei befürchtet / Neue Naturschutzgebiete geplant

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Von der Öffentlichkeit beinahe unbemerkt, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit das Verfahren für die Ausweisung umfangreicher Naturschutzgebiete in der Nordsee, aber auch der Ostsee eingeleitet. Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) hat sich mit den drei Planungen für die Nordsee befasst und zeigt sich beunruhigt. Schiffsautobahnen und Windfarmen passen aus Sicht der SDN nicht ins Bild von Naturschutzgebieten.

Für die geplanten Naturschutzgebiete »Borkum Riffgrund« (NSGBRgV) und »Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht« (NSGSylV) besteht hinsichtlich des Naturschutzvorrangs ein Zielkonflikt mit Vorrangflächen für die Schifffahrt und die Windkraftnutzung, so der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Der Raumordnungsplan sieht für beide Gebiete Vorrangflächen für die Schifffahrt vor. Im Fall »Borkum Riffgrund« handelt es sich um die bedeutendste Schifffahrtslinie für die Ansteuerung der deutschen Häfen Hamburg, Bremen und Wilhelmshaven, die nicht nur der Raumordnungsplan als Vorranggebiet für die Schifffahrt ausweist, sondern die auch nach internationalem Recht als Verkehrstrennungsgebiet gleichsam als Schiffsautobahn ausgewiesen ist. Neben dem Vorrang für die Schifffahrt ist innerhalb der Fläche für das Naturschutzgebiet »Borkum Riffgrund« eine Fläche mit Vorrang für die Windkraftnutzung ausgewiesen. Unterschiedliche »Vorränge« auf ein und derselben Fläche schließen sich aus. Die Festlegung des Vorranges für den Naturschutz führt dazu, dass Schifffahrt und Windkraft sich den Zielen des Naturschutzes anpassen müssen. Das könne nicht hingenommen werden, da hier die Schifffahrt und die wirtschaftlichen Belange der Küste langfristig eingeschränkt werden können, unterstreicht die SDN.

Auch für die Fischerei sieht die SDN neue Probleme. Die Freizeitfischerei werde verboten, obwohl die Entnahme von Fisch vernachlässigt werden kann. Die gewerbliche Fischerei ist von den Verboten ausgenommen. Die Forderung nach Natürlichkeit der Bestandsdichte und arttypischer Altersstruktur sowie nach Störungsfreiheit kann von der Fischerei aber nicht eingehalten werden. Auch die nachhaltige Entnahme von Fisch führt immer zu einer Veränderung und Anpassung des Ökosystems auf einem neuen Niveau. Nachhaltig ist nicht Natürlichkeit. Für die Fischerei sind Einschränkungen zu befürchten, die sich nicht an Nachhaltigkeit, sondern an Natürlichkeit orientieren. Die vorgeschriebenen Bewirtschaftungs- oder Managementpläne müssen das Ziel der Natürlichkeit der Individuenzahl, der Altersstruktur und der Artenzusammensetzung erreichen. Die Regelungskompetenz liege bei der Europäischen Union. Einschränkungen der Nutzung über das Maß der Nachhaltigkeit müssen befürchtet werden. »Einerseits Naturschutz vor den europäischen Küsten und andererseits Fortsetzung des Raubbaues in fernen Meeren wäre eine fatale Entscheidung«, moniert die SDN. Der kommunale Umweltverband fordert, die Naturschutzgebiets-Verordnungen am Ziel der Nachhaltigkeit anzupassen.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-02-18 Naturschutzgebiete Nordsee

Nordseeschützer äußern Bedenken gegen Verklappung

Langfristig Schadstoffbelastung erwartet/ Hamburg soll endlich handeln

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) äußert Bedenken, längerfristig die Verbringung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in das Schlickfallgebiet bei der Tonne E3 südöstlich von Helgoland zu erlauben. Gleichwohl erkennt die SDN die Notwendigkeit dieser Maßnahme, um die Hamburger Hafenwirtschaft aufrecht zu erhalten und die Schiffbarkeit zu gewährleisten.

Die Bedenken des kommunalen Umweltverbandes an der Nordsee begründen sich darin, dass Hamburg über viele Jahre Gelegenheit hatte, durch strombauliche Maßnahmen die Sedimentmenge in den Hafenbecken zu verringern. Denn der Hafenschlick ist einerseits mit Schadstoffen belastet, andererseits führt das Einbringen bei Tonne E3 zu einer großflächigen Zerstörung der im Boden lebenden Flora und Fauna. »Auch ist die vereinbarte Dauer von zweimal fünf Jahren ohne jede Mengenbegrenzung nicht hinnehmbar«, sagte ein Sprecher des Verbandes. Schließlich blieben die Sedimente nicht dort vollständig liegen, wo sie eingebracht werden, sondern würden verdriften. Es sei ja nicht zu erwarten, dass wie auf dem Land eine »Bergdeponie« entsteht.

Rechtlich sei das Einbringen von Hafenschlick laut Gesetz eine Form der Abfallbeseitigung. Hierfür gelte der Vorrang der Verwertung. Auch für jeden mittelständischen Betrieb in der Hansestadt gelte diese Regelung, erläutert der Verband. Es wird von Hamburg erwartet, dass neben strombaulichen Maßnahmen und der weiteren Entfrachtung von Schadstoffen auch über Möglichkeiten der Verwertung nachgedacht wird. Schon zu den Zeiten von Senator Kuhbier und Uldall wurde erwogen, den Schlick für die Herstellung von gebrannten Ziegeln zu verwenden. Das Projekt scheiterte seinerzeit an den hohen Kosten. Eine andere zu untersuchende Variante ist die Verwendung des Materials für den Deichbau entlang der Elbe. Diese Überlegungen sollten schnellstmöglich von Hamburg aufgegriffen und umgesetzt werden, empfiehlt die SDN. Hierfür müssen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg konkrete Fristen vereinbart werden. Sonst besteht die Gefahr, dass es bei Absichtserklärungen bleibt und nach zehn Jahren zähneknirschend zu einer Fortsetzung der Verklappung ja gesagt werden muss, um die Zufahrt in den Hafen zu sichern.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-02-13 Hamburger Hafenschlick

Nordseeschützer begrüßen Entscheidung für neue Notfallschlepper

Konzept mit bundeseigenen und privaten Schiffen hat sich bewährt / Sicherheitslücke vor Sylt

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Sehr zufrieden zeigt sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste über die Entscheidung von Verkehrsminister Alexander Dobrindt, zwei neue Mehrzweckschiffe zu beschaffen.

»Mit dieser Ersatzvornahme für die beiden älteren Schiffe »Mellum« und »Scharhörn« und den beiden gecharterten, leistungsstarken Notschleppern »Nordic« und »Baltic« sowie dem vorhandenen Mehrzweckschiff »Neuwerk« wird das anspruchsvolle Notschleppkonzept in Nord- und Ostsee beibehalten«, stellt der Vorsitzer der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen, fest.

Der kommunale Umweltverband befasst sich im Namen der schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Küstenlandkreise und -Kommunen seit langem mit dem Sicherheitskonzept für die beiden Meere. Die vielfältigen politischen Aktivitäten der SDN hatten vor Jahren das Sicherheitskonzept der Verwaltung des Bundes beeinflusst und mit Hilfe der Politik auf Bundes- und Landesebene erreicht, dass die bundeseigenen Mehrzweckschiffe und die von der Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz betriebenen Notschlepper in ein Notfallkonzept eingebunden wurden.

Die Arbeitsgemeinschaft betreibt im Auftrag des Verkehrsministeriums mit der »Nordic« den leistungsstärksten Schlepper und stellt auch Boarding-Teams zur Bemannung evakuierter Schiffe bereit. Während die »Nordic« ständig die Bereitschaftsposition nördlich von Norderney einnimmt, beziehen die Mehrzweckschiffe ihre Bereitschaftspositionen ab Windstärke acht bei Helgoland und Süderoogsand. »Dieses Konzept hat sich bewährt«, meint Harrsen, »jedoch ist nach wie vor nordwestlich von Sylt eine offene Sicherheitslücke vorhanden«. Daran werde man weiter arbeiten.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-02-03 Neue Notfallschlepper

SDN fordert neue Bewertung beim Meeresschutz

Streichungen bei Wasserschutzpolizei keine Lösung / Gemeinsam mit Bund Küstenwache etablieren

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Angesichts des angekündigten Personalabbaus bei der Wasserschutzpolizei empfiehlt die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) dem Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Studt (SPD), diese Pläne zu überdenken. »Die geänderten Rahmenbedingungen an den Küsten erfordern eine neue und aktuelle politische Bewertung«, meint der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen.

Es sei auch weiterhin unerlässlich, so Harrsen deutlich, das gut ausgebildete und hochmotivierte Personal der Wasserschutzpolizeien im Küstenmeer vorzuhalten. Bisher habe man für den Meeresschutz viel erreichen können, dieses gelte es zu sichern. Internationale Schutzabkommen hätten zur Verringerung der Ölverschmutzungen geführt, Schutzabkommen und internationale Vereinbarungen sorgten für spürbare Verbesserungen beim Meeresschutz in Nord- und Ostsee. Nicht von ungefähr sei daher das Wattenmeer mit seinen Nationalparken zum Weltnaturerbe erklärt worden.

Allerdings sei noch nicht alles erreicht. Müll- und Paraffinbelastungen sowie eine veränderte Seefahrt mit größeren Schiffseinheiten und die großflächige Entwicklung der Offshore-Industrie bergen zunehmende Gefahren, die eine erhöhte Überwachung auf Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und Umweltstandards erfordern, erläutert Harrsen.

Der Abbau von Wasserschutzpersonal sei angesichts dieser Entwicklung geradezu kontraproduktiv. Daher benötige man auch im Küstenmeer das entsprechende Personal. Der Hinweis, dass die Besatzungen der Patrouillenboote nicht reduziert würden, nütze wenig. Es komme vielmehr auf das Gesamtsystem an, und dafür sei das eingespielte Personal »alternativlos«. Eine Herabstufung der Reviere zu bloßen Dienststellen etwa an der Westküste mit sporadischer Besetzung sei genau das falsche Signal. In der Praxis bedeute dies ein Weniger an Personal in den Dienststellen und vermehrtes Hin- und Herfahren der Beamten. »So kann ein moderner, präventiv arbeitender Meeresschutz nicht organisiert sein«, meint Harrsen.

Zwar könne er die haushälterischen Probleme nachvollziehen, aber allein durch Streichung von Planstellen sei die Situation nicht zu lösen, denn dem Meeresschutz werde auf anderen Ebenen ein hoher Stellenwert eingeräumt – Beispiele seien die zukünftige Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und anderer internationaler Verpflichtungen.

Wenn die haushälterische Situation so knapp sei, dann sollten die Länder so ehrlich sein und die ihnen in den fünfziger Jahren übertragenen Aufgaben des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs an den Bund zurückgeben. Damals hatte der Bund den Ländern diese Aufgabe wegen des Fehlens eigener Kräfte übertragen. Heute besäße der Bund jedoch eine eigene Bundespolizei See, und mit einem Zusammenschluss des Wasserzolls in Form einer »Deutschen Küstenwache« könnte eine einheitliche Organisation mit monokratischer Führung und dem vorhandenen Personal und Material Nord- und Ostsee überwachen.

Der noch vorhandene Teil der Wasserschutzpolizeien der Länder solle durch einen Staatsvertrag in diese Behörde integriert werden. Somit hätten die Länder eine finanzielle Entlastung auf lange Sicht, und der Schutz der Küsten wäre effektiver und kostengünstiger gewährleistet, meint Harrsen.

Dieser Text im PDF-Format: PM 16-01-11 Deutsche Küstenwache

Neue Einheiten für ein modernes Küstenwachsystem

Nordseeschützer loben Haushaltspolitiker / Zusammenfassung der schwimmenden Verbände nötig

(Husum, Cuxhaven, Varel i.O.) Die Beschaffung neuer Patrouillenboote zur Überwachung der deutschen Küsten findet auch die Zustimmung der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste SDN. Der kommunale Umweltverband bezeichnet die Entscheidung als einen »wichtigen Beitrag zu einem effektiveren Küstenwachsystem«. Mit den vorhandenen und den neuen Einheiten der seegehenden Boote von Bundespolizei und Zoll sollen nach Meinung der Nordseeschützer die Prioritäten verstärkt auf präventive Einsätze auf See gelegt werden, um möglichst im Vorfeld von Havarien vorsorgend überwachend tätig zu werden. »Die Bundestagsabgeordneten Hagedorn und Brackmann haben hier mit ihren Ausschusskollegen ein deutliches Signal für Bedeutung eines modernen Küstenschutzes gesetzt«, meint ein Sprecher des Verbandes
Die SDN weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2030 sich der Schiffsverkehr auf der Ostsee nahezu verdoppeln werde – diese Verkehre würden ebenfalls in oder von der Nordsee kommen, in der wiederum großflächigen Offshore-Windfarmen implementiert werden. Auch die weltpolitische Lage mit möglichen gefährlichen Aktivitäten für die Sicherheit eines Küstenstaates erfordern eine neue Betrachtung und die Zusammenführung von »Safety« (Schiffshavarien) und »Security« (terroristische Aktivitäten), meint die SDN. Von daher sei es erforderlich, neben anderen Maßnahmen, wie verbesserte Schiffslenkungen in bestimmten Gebieten oder neue elektronische Datenübertragungen, auch eine effektivere Zusammenfassung der schwimmenden Verbände der einzelnen Behörden von Bund und Ländern vorzunehmen, unterstreicht der Verband.

Dieser Text als PDF: PM 15-11-14 Haushaltsentscheidung

»Nutzer rechtzeitig bei Umsetzung beteiligen«

SDN legt Stellungahme zur geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie vor / Konstruktive Kritik der Nordseeschützer

(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Von der breiten Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt, ist das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des »MSRL-Maßnahmenprogramms zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee« beendet worden. MSRL steht für die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU. Bund und Länder kamen 2012 in ihrer Zustandsbewertung der deutschen Nord- und Ostseegebiete zu dem Ergebnis, dass sich vor allem der Meeresboden und die dort lebenden Arten sowie Fische, Seevögel, Phytoplankton und insbesondere für die Ostsee marine Säugetiere nicht in einem »guten Zustand« befinden. Hauptbelastungen der Nord- und Ostsee seien unter anderem Eutrophierung, Fischerei, Schadstoffe und Müll.

Der kommunale Umweltverband »Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste« (SDN) hat sich intensiv mit den Papieren befasst und im Namen der schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Küstenlandkreise eine Stellungnahme eingereicht.

»Richtig ist, dass in Sachen Nordseeschutz vieles im Argen liegt«, erläutert der Vorsitzende der SDN, Nordfrieslands Landrat Dieter Harrsen. Er kritisiert jedoch, dass der Nordsee insgesamt ein schlechter Umweltzustand unterstellt wird, ohne zu beschreiben, worin dieser besteht. Es fehle an messbaren Schwellenwerten des schlechten, aber auch des guten Zustandes. »Wir vermissen Angaben dazu, mit welchen konkreten Maßnahmen messbare Verbesserungen erreicht werden können. Es ist nicht einmal erkennbar, ob die anderen Nordseeanrainer den gleichen Bewertungsmaßstab verwenden«, stellt Harrsen fest.

Er weist darauf hin, dass der Nordsee beim Erlass der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ein guter und nun für den selben Lebensraum ein schlechter Umweltzustand angegeben werde, obwohl in den vergangenen Jahren Verbesserungen erreicht wurden. Harrsen fordert, diesen Widerspruch aufzulösen.

Auch die Einflüsse der Fischerei sieht die SDN differenzierter als die Verfasser des Programms. Zwar entnehme die Fischerei einschließlich der Muschelfischerei einem System mit ständiger Nährstoffzufuhr organische Massen. Der Nährstoffentzug sei jedoch durchaus wünschenswert, argumentiert der Verband. Er sei bei nachhaltiger Vorgehensweise sinnvoll und führe zu einem neuen Gleichgewichtszustand. Die an den deutschen Küsten betriebene Fischerei als Hauptbelastung für die biologischen Ökosystemkomponenten hinzustellen, sei nicht gerechtfertigt und angesichts des Eintrages von Nährstoffen aus der Landwirtschaft, Baggergut etwa aus der Elbe sowie der Auswirkungen von Offshore-Windparks und Energieexplorationen, unverhältnismäßig. Es fehle eine nachvollziehbare Qualifizierung und ein Abgleich mit den sonstigen Eingriffen, moniert die SDN.

Der Umweltverband spricht sich gegen die nicht ausreichend erforschte Elektrofischerei aus. Sie führe beim Kabeljau zu Knochenbrüchen und inneren Blutungen, erläutert Vorstandsmitglied Rudolf-Eugen Kelch. Nicht bekannt seien Effekte auf Nichtzielarten. Auf diese Weise würden 100 Prozent der Bestände abgefischt werden. Wo keine Quote vorgegeben sei, bestehe die Gefahr einer Überfischung oder eines Verdrängungswettbewerbs von Betrieben, warnt Kelch. Für die deutsche Küstenfischerei sei das eine unerwünschte Entwicklung.

Grundsätzliche Bedenken gegen die Festlegung von Räumen oder Zeiten innerhalb von Naturschutzgebieten, in denen nicht gefischt wird, hat die SDN nicht, soweit hiermit ein nachweisbarer Beitrag zur Zielerreichung geleistet wird. In jedem Fall müsse aber sichergestellt werden, dass Schongebiete oder Schonzeiten nur in enger Absprache mit den betroffenen Fischern festgelegt werden. Auch dürfe es als Konsequenz nicht zur Aufgabe von Betrieben oder zu einer Intensivierung der Nutzung andernorts kommen, so Kelch.

Auch beim Thema Muschelfischerei bezieht die SDN deutlich Stellung. Sie schreibt den Verfassern ins Stammbuch: »Die Muschelkultur ist ein offenes Aquakultursystem, bei dem nach der Aussaat bis zur Ernte nicht eingegriffen wird, sondern nur das geerntet wird, was natürlich aufwächst«. Muschelsaat zwischen den Niederlanden, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu verbringen, sei nicht zu beanstanden, da die Larven sich ohnehin mit der Nordostdrift entlang der gesamten Küstenlinie verbreiten. Die Muschel diene der Entnahme von Nährstoffen und der Wasserreinigung. Muschelkulturen nützten dem Erhalt der Muschel im Ökosystem und dem Ökosystem selbst. Muschelkultur sei daher nicht zu beanstanden. »Sie ist Biolandwirtschaft bester Praxis«, meint Kelch.

Die Nationalparkgesetze für Niedersachen und Schleswig-Holstein lassen Fischerei und Muschelfischerei als eine traditionelle Nutzungsform zu, die den weitgehend ungestörten Ablauf der Naturvorgänge gewährleistet. Wäre es anders, so die SDN, hätte es nicht zur Ausweisung als Nationalpark und zur Ehrung mit dem Welterbetitel kommen dürfen. Dass die Beeinflussung durch die beiden Nutzungsformen gering ist, liege offensichtlich auch daran, dass die Fischerei nur rund 50 Prozent der Fläche nutzt, das Eulitoral – also die Fläche, die bei Ebbe trocken fällt – für die Muschelarbeit tabu ist und die natürlichen Umlagerungsvorgänge sowie die Dynamik der Arten so groß sind, dass die Auswirkungen der derzeitigen nachhaltigen Nutzung vernachlässigt werden können.

»Die Vorsorge gegen und die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen durch die unfallbedingte, vorsätzliche oder betriebliche Freisetzung wassergefährdender Stoffe gehört zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt«, so heißt es in den Kennblättern zum erwähnten Programm. Die SDN sieht es ebenso, bedauert jedoch, dass die Betrachtungen nur unter den bisherigen Rahmenbedingungen der Verwaltungsstruktur von Bund- und Länderzuständigkeiten abgegeben werden. Das sei für ein auf die Zukunft gerichtetes Programm nicht ausreichend. Zwar werde von Vorsorgemaßnahmen gesprochen, die Maßnahmen beschränkten sich aber allein auf die Schadensbekämpfung. Der im Umweltbereich übliche Begriff »Vorsorgeprinzip« fände sich bei den praktischen Vorschlägen kaum wieder. Maßnahmen zur »Havarievermeidung« und eine vernetzte Betrachtung von »Security« und »Safety« seien nicht ersichtlich.

Bereits zu Beginn der Maßnahmenbeschreibung wird das Havariekommando aufgeführt. In dem gesamten Text wird jedoch nicht auf die Einsatzkräfte von Bundespolizei »See«, Wasserzoll, der Fischereiaufsichten des Bundesministers für Landwirtschaft und der Länder sowie der Wasserschutzpolizeien hingewiesen, die wichtige Bausteine in einem Sicherheitskonzept darstellen. Die SDN weist darauf hin, dass diese Komponenten im Alltagsgeschäft in der Ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Küstenmeer im Einsatz seien und präventiv agieren könnten. Und – wie schon häufiger – fordert die SDN die Zusammenführung von Havariekommando und den erwähnten Kräften der anderen Behörden in einer gemeinsamen »Deutschen Küstenwache«.

Dieser Text als PDF-Datei: PM 15-11-02 MSRL-Stellungnahme der SDN