Nachweislich sinnvolle Befahrensregeln für das Wattenmeer

Schutzgemeinschaft SDN fordert Einbindung aller Nutzer und Anlieger bei weiterer Planung

Wattenmeer/Varel. „Es ist nach über 25 Jahren nun wirklich an der Zeit, die Regeln zum Befahren des Wattenmeeres vor unserer Küste den aktuellen Bedingungen und Umständen entsprechend anzupassen”, begrüßt Ulrich Birstein, erster stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN) den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV). Das Wattenmeer – und somit der Nationalpark – sei ein Schutzgebiet von internationalem Rang und hier müsse versucht werden, Störungen so weit wie möglich zu vermeiden. Gleichwohl, so Birstein in einer vom BMVI angefragten Stellungnahme, gelte es aber auch die berechtigten Interessen des Tourismus, der Wirtschaft, der Fischerei, der Freizeitgestaltung und des Küstenschutzes zu berücksichtigen.

Als eines seiner ersten Kritikpunkte regt Birstein an, das gerade eine solche von vielen verschiedenen Mitgliedern der Bevölkerung zu lesende und zu verstehende wie zu befolgende Verordnung sprachlich dem Empfängerhorizont angepasst und damit leicht verständlich sein sollte. Zudem sollte die neue Verordnung (VO) auch konkrete Informationen darüber enthalten, was, wo, wann und wie erlaubt bzw. verboten ist und welches Schutzziel damit jeweils verfolgt wird. In Sachen verschiedener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Befahrensregeln erwartet Birstein auch zukünftig entsprechende Absprachen mit der gewerblichen Schifffahrt, der Fischerei, der Sportbootschifffahrt und den Nationalparkbehörden sowie den örtlichen Naturschutzverbänden.

Folgerichtig findet der stellvertretende SDN-Vorsitzende jedoch, in Anbetracht des Vorrangs der gewerblichen Schifffahrt, die Fahrwasser Elbe, Jade, Emsmündung sowie das Verkehrstrennungsgebiet “Terschelling German Bight“ aus dem Geltungsbereich der VO herauszunehmen. Als notwendig erachtet er es auch, das Befahren des Nationalparks mit bestimmten durch Maschinenkraft angetriebenen Wasserfahrzeugen wie Luftkissenfahrzeuge, motorisierte Wassersportgeräte wie Zugboote generell zu verbieten und für sie bestenfalls, ähnlich dem Kitesurfen, begrenzte Areale konkret auszuweisen.

Als problematisch erweise sich aber, das sich ein Kitesurfer aus dem jetzigen Entwurf der VO einen Rechtsanspruch auf Ausübung seines Sports ableiten könne, was mit dem Badebetrieb zu erheblichen Konflikten führen könne, wo es an einer klaren Abgrenzung der entsprechenden Gebiete mangele. „Wir schlagen daher vor“, so Ulrich Birstein, „auf die Ausweisung der Kitegebiete zu verzichten und stattdessen den örtlichen Ordnungsbehörden die Zuständigkeit für die Ausweisung von Kitegebieten zu übertragen.“ Allerdings sollte dabei auf das Kitegebiet im nördlichen Eiderstedt bei Westerhever ganz verzichtet werden, da es zu nah am besonderen Schutzgebiet und Liegeplätzen von Seehunden läge.

„Wir begrüßen die Absicht, die neue Befahrensverordnung im Jahre 2031 zu evaluieren,“ mahnt der stellvertretende SDN-Vorsitzende. Allerdings müsse dabei zwingend nach den Regeln der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vorgegangen werden. „Nur so lassen sich Erfolg und Zweckmäßigkeit einzelner Schutzbestimmungen auch nachweisen und sachgerecht unter Beteiligung aller Nutzer und Anlieger sowie sonstigen Stakeholder sinnvoll anpassen.“

Mit freundlicher Bitte um Veröffentlichung,

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Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste e.V. (SDN)

ist ein überregionaler und gemeinnütziger Umweltschutz-Dachverband, der 1973 ins Leben gerufen wurde und sich seitdem sachlich-fachlich und partei-übergreifend für den Schutz der Nordsee als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum engagiert. Sie dient rund 200 Kommunen, Landkreisen, Naturschutzvereinen, Instituten, Verbänden und Einzelmitgliedern als Sprachrohr. Gemeinsames Ziel: die Eigenarten und Schönheiten der Nordsee, des Wattenmeeres und der angrenzenden Küste vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen zu schützen und Probleme des Nordseeschutzes einer Lösung zuzuführen.

Einige Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, bei denen die SDN als Lobbyverband die Belange der Küste vertreten hat und die inzwischen als weitgehend abgearbeitet gelten dürften, sind die Dünnsäure-, Abfall-, und Klärschlammverklappung, die Anschaffung moderner Notschlepper, das Notschleppkonzept, Antifouling, Luftüberwachung, Ballastwasser, Tankreinigung, MARPOL I bis IV, u.a.m.

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