Nordseeschützer äußern Bedenken gegen Verklappung
Langfristig Schadstoffbelastung erwartet/ Hamburg soll endlich handeln
(Husum/Cuxhaven/Varel i.O.) Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) äußert Bedenken, längerfristig die Verbringung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in das Schlickfallgebiet bei der Tonne E3 südöstlich von Helgoland zu erlauben. Gleichwohl erkennt die SDN die Notwendigkeit dieser Maßnahme, um die Hamburger Hafenwirtschaft aufrecht zu erhalten und die Schiffbarkeit zu gewährleisten.
Die Bedenken des kommunalen Umweltverbandes an der Nordsee begründen sich darin, dass Hamburg über viele Jahre Gelegenheit hatte, durch strombauliche Maßnahmen die Sedimentmenge in den Hafenbecken zu verringern. Denn der Hafenschlick ist einerseits mit Schadstoffen belastet, andererseits führt das Einbringen bei Tonne E3 zu einer großflächigen Zerstörung der im Boden lebenden Flora und Fauna. »Auch ist die vereinbarte Dauer von zweimal fünf Jahren ohne jede Mengenbegrenzung nicht hinnehmbar«, sagte ein Sprecher des Verbandes. Schließlich blieben die Sedimente nicht dort vollständig liegen, wo sie eingebracht werden, sondern würden verdriften. Es sei ja nicht zu erwarten, dass wie auf dem Land eine »Bergdeponie« entsteht.
Rechtlich sei das Einbringen von Hafenschlick laut Gesetz eine Form der Abfallbeseitigung. Hierfür gelte der Vorrang der Verwertung. Auch für jeden mittelständischen Betrieb in der Hansestadt gelte diese Regelung, erläutert der Verband. Es wird von Hamburg erwartet, dass neben strombaulichen Maßnahmen und der weiteren Entfrachtung von Schadstoffen auch über Möglichkeiten der Verwertung nachgedacht wird. Schon zu den Zeiten von Senator Kuhbier und Uldall wurde erwogen, den Schlick für die Herstellung von gebrannten Ziegeln zu verwenden. Das Projekt scheiterte seinerzeit an den hohen Kosten. Eine andere zu untersuchende Variante ist die Verwendung des Materials für den Deichbau entlang der Elbe. Diese Überlegungen sollten schnellstmöglich von Hamburg aufgegriffen und umgesetzt werden, empfiehlt die SDN. Hierfür müssen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg konkrete Fristen vereinbart werden. Sonst besteht die Gefahr, dass es bei Absichtserklärungen bleibt und nach zehn Jahren zähneknirschend zu einer Fortsetzung der Verklappung ja gesagt werden muss, um die Zufahrt in den Hafen zu sichern.
Dieser Text im PDF-Format: PM 16-02-13 Hamburger Hafenschlick